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AB 150126

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-18

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Der Bundesrat ist laut seiner Stellungnahme zum Postulat bereit, die Diskussion weiterzuführen. Er betont, dass die Umsetzung der Pflegefinanzierung Sache der Kantone sei. Das stimmt, aber das reicht mir so nicht.

Ich bin für die Annahme des Postulates Bruderer Wyss, möchte aber weiter gehen. Wir stellen fest, dass nach zwei Jahren Erfahrung mit der Umsetzung der Pflegefinanzierung diese in vielen Bereichen nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Die SGK hat deshalb im August 2012 eine Delegation der Gesundheitsdirektorenkonferenz bei einer Auslegeordnung zur Gesundheitspolitik auch auf diese Mängel angesprochen. Wir haben das Problem, das Frau Bruderer Wyss schildert, aufgegriffen und die drei damals anwesenden Gesundheitsdirektoren gebeten, eine Lösung zu suchen, weil es ja eigentlich eben in ihrer Kompetenz liegt. Tatsächlich hat sich die Gesundheitsdirektorenkonferenz damit befasst, zwei Lösungen standen zur Diskussion: Zuständigkeit analog zu den Ergänzungsleistungen, was von Frau Bruderer Wyss vorgeschlagen wird, oder Zuständigkeit nach Hauptsteuerdomizil bzw. zivilrechtlichem Wohnsitz. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz konnte sich nicht einigen - das Stimmenverhältnis war 13 zu 13 -, sodass das Problem wieder von der Traktandenliste verschwunden ist.

Die SGK sieht hier bei dieser Umsetzung wirklich Handlungsbedarf. Sie hat an ihrer letzten Sitzung beschlossen, [PAGE 225] die Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Postulat abzuwarten, um zu konkretisieren, wo allfälliger weiterer Handlungsbedarf besteht.

Ich möchte zudem auf weitere dringliche Umsetzungsprobleme hinweisen. Die Frage der Restfinanzierung ist nicht nur in Bezug auf die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner nicht gelöst; auch in Bezug auf die Spitex gibt es dieselben Probleme. Wenn sich jemand bei Familienmitgliedern ausserhalb des Wohnsitzkantons aufhält, beispielsweise um Angehörige vorübergehend ein wenig zu entlasten, gibt es Schwierigkeiten, weil die Restfinanzierung nicht geregelt ist. Es ist unklar, ob diese Kosten der Wohnkanton übernehmen muss oder derjenige Kanton, in dem die Leistung erbracht wird. Es gibt Kantone, die sich weigern zu bezahlen.

Wir haben im Gesetz die Pflegekostenbeteiligung der Patienten auf 20 Prozent begrenzt. Wir haben festgelegt, dass niemand wegen einer Pflegebedürftigkeit sozialhilfeabhängig werden darf. Was passiert jetzt in vielen Kantonen? Das Geld, das in den Heimen fehlt, wird einfach über neue Betreuungszuschläge oder -taxen eingezogen. Ich habe hier zwei Beispiele aus dem Kanton Zürich. In einem Heim kostet auf der niedrigsten Pflegestufe Besa 1 die Pflege 595 Franken; davon beträgt der Selbstbehalt 310 Franken. Die Betreuungstaxen pro Monat betragen 2139 Franken. Die Hotellerie wird mit 3700 Franken extra berechnet. Im anderen Fall macht auf der Pflegestufe 2 die Pflege der Patientin 578 Franken aus, die Betreuungstaxe 1364 Franken.

Die Pflegekosten haben wir zum Schutz der Patienten im Gesetz begrenzt. Aber jetzt wird alles über eine neue Betreuungstaxe aufgestockt. Die Pflegebedürftigen werden nicht wegen ihrer Pflegebedürftigkeit sozialhilfeabhängig - das wird ja gesetzlich verhindert -, sondern wegen der Betreuungstaxe. Wir haben die Akut- und Übergangspflege eingeführt. Sie soll bewirken, dass Patientinnen und Patienten nach einem Spitalaufenthalt intensiver ambulant betreut werden können; in den wenigsten Kantonen ist das umgesetzt. So, Herr Bundesrat, war das nicht gemeint. Die Kantone machen unter dem finanziellen Druck nur das Nötigste.

Wir haben den Kantonen sehr viel Spielraum gelassen. Lange können wir aber nicht mehr warten, bis etwas geschieht, sonst müssen wir selber nachbessern. Ich bin gespannt auf die Antworten des Bundesrates, der ja in der Stellungnahme zum Postulat sagt, dass er hier tätig sein wird. Das Postulat Bruderer Wyss wird sicher angenommen; es besteht aber noch weit grösserer Handlungsbedarf.