Lexipedia

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-03-18

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-18

Wortprotokoll

Die Kommissionspräsidentin hat in ihrem Eintretensvotum dargestellt, dass der Gesetzgebungsprozess ausserordentlich mühsam war. Dieses Geschäft war, wie verschiedene andere im Krankenversicherungsbereich, einem sehr starken Lobbying seitens interessierter Vereinigungen ausgesetzt, angefangen beim Schweizerischen Versicherungsverband bis hin zu den Krankenversicherern, die einer effizienten Legiferierung zunächst opponierten. Das hat dazu geführt, dass sich die Kommission im Ringen um eine angemessene Lösung sehr viel Zeit genommen hat, alle Argumente, die irgendwie ins Feld geführt werden konnten, zu prüfen und im Einzelnen durchzudiskutieren.

Das nun vorliegende KVAG ist das Ergebnis langwieriger Beratungen. Alle Punkte, die seriöserweise diskutiert werden konnten, wurden diskutiert. Das Ergebnis kann sich mit Blick auf das Ziel, das bereits der Bundesrat mit seiner Vorlage angestrebt hat, immerhin sehen lassen, nämlich die nötigen Mittel dafür zu schaffen, dass eine effiziente Aufsicht in der sozialen Krankenversicherung in Zukunft möglich ist.

Die Diagnose, die der Bundesrat nach einem ausgiebigen Vernehmlassungsverfahren mit der Botschaft vorgelegt hat, zeigt, dass heute die Mittel der Aufsicht beschränkt und ungenügend sind. Der Bundesrat hat dargestellt, dass die soziale Krankenversicherung inzwischen auch in einem marktwirtschaftlich und kommerziell geprägten Umfeld verschiedenen Herausforderungen ausgesetzt ist. Diese haben dazu geführt, dass es in verschiedenen Fällen zu Missbräuchen gekommen ist, die auch teilweise zu Insolvenzen geführt haben. Die Aufsichtsmittel haben sich heute als ungenügend erwiesen. Wir sind hier im Bereiche der sozialen Krankenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier ist es Aufgabe der politisch zuständigen Behörden - und das sind wir als Parlament -, dafür zu sorgen, dass die Aufsicht über genügend Mittel verfügt.

Es gibt neue Herausforderungen, sie werden in der Botschaft dargestellt. Die Gesellschaften spalten sich auf. Es werden nicht nur Billigkassen gegründet, sondern auch Gesellschaften, die gewisse Leistungen innerhalb einer Versicherungsgruppe erbringen, die teilweise der privaten Krankenversicherung im VVG-Bereich dienen, aber eben auch der gesetzlichen, obligatorischen Krankenversicherung. Überall, wo die gesetzliche Krankenversicherung betroffen ist, besteht die Pflicht des Gesetzgebers, dafür zu sorgen, dass das Aufsichtsorgan über genügend Mittel verfügt, um diese Aufsicht auch tatsächlich und wirksam ausüben zu können.

Die Missbrauchsgefahr ist manifest. Gerade in den Monaten, in denen dieses Gesetz in der Kommission beraten worden ist, ist ja der Missbrauchsfall Supra in Lausanne bekanntgeworden. Es ist ein Missbrauchsfall von einer erheblichen Dimension, auch finanziell. Deshalb ist es hier dringend notwendig, für die nötigen gesetzlichen Mittel für die Aufsicht zu sorgen.

Herr Kuprecht hat aufgrund des Gutachtens Kieser wie schon die Versicherer die Frage aufgeworfen, ob man diese Bestimmungen überhaupt in einem separaten Gesetz unterbringen sollte. Mit Blick auf eine lesbare, eine klare Kodifikation dieser Aufsichtsbestimmungen drängt es sich auf - und davon liess sich auch die Kommission überzeugen -, das bereits sehr komplexe Krankenversicherungsgesetz nicht noch komplexer zu machen, sondern genauso, wie es bei den privaten Versicherungen durch das Versicherungsaufsichtsgesetz geschehen ist, ein Krankenversicherungsaufsichtsgesetz zu schaffen, das die Bestimmungen über die Aufsicht konzis und gültig zusammenfasst. Deshalb drängt es sich auf, hier der Kommission zu folgen.

Es gibt eine einzige schwerverständliche Abweichung vom Entwurf des Bundesrates. Das betrifft Artikel 18 Absatz 2, wo vorgeschlagen worden ist, dass der Bundesrat die Entschädigung für die Vermittlertätigkeit und die Kosten für die Werbung, die immer mehr ins Kraut geschossen sind, regeln kann. In der Kommissionsberatung ist diesem Antrag leider nur eine Minderheit gefolgt. Eine Mehrheit hat diese elementaren Kompetenzen für den Bundesrat abgelehnt. Es ist notwendig, hier im Plenum für eine Korrektur zu sorgen. Wenn wir in Zukunft die Missbräuche, die in der Botschaft dargestellt sind, verhindern wollen, braucht es hier einen klaren Entscheid zugunsten der neuen Kompetenzen der Aufsicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.