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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2013-03-18

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-18

Wortprotokoll

Es ist unbestritten, dass in einer Sozialversicherung die Verwaltungskosten nicht übermässig hoch sein dürfen. Das wurde auch beim Eintreten erwähnt. Hier haben wir die Möglichkeit, dies sicherzustellen. Ich zitiere aus der Botschaft des Bundesrates auf Seite 1968: "Nur die wirklich nötigen Versichertengelder dürfen für das tägliche Geschäft einer Krankenversicherung verwendet werden."

Das ist simpel, aber das ist auch sehr wichtig. Denn es geht auch und nicht zuletzt um die obligatorischen Prämien der Versicherten. Diese sollen nicht für übertriebene und vor allem auch nicht für unnötige Ausgaben verwendet werden. Ich möchte dabei insbesondere auf die Werbemassnahmen hinweisen sowie auf Ausgaben im Bereich der Akquise und Vermittlung; es wurde soeben von der Kommissionspräsidentin darauf hingewiesen, worum es hier geht. Solche Ausgaben fliessen in die Verwaltungskosten, und um die geht es in Artikel 18. Für den Schutz der Versicherten vor Missbrauch ihrer Prämiengelder ist deshalb Artikel 18 zentral.

Zu Recht unterbreitet uns der Bundesrat hier den Antrag, seine Kompetenzen zu erweitern. Das ist keine Schikane. Hier hätte niemand ein Interesse an einer Schikane. Es ist eine Antwort darauf, dass im Rahmen der Akquise immer offensivere und aggressivere Methoden angewendet werden. Es ist eine Antwort auf aufdringliche Vermittlungsversuche, auf die Jagd nach den guten Risiken, eine Antwort auf die zu Recht erhobene Forderung der Versicherten, hier einzuschreiten, wenn es nötig ist. Wenn dies dank dem [PAGE 210] erwähnten Abkommen nicht mehr nötig sein wird, dann ist das umso besser.

Für den Fall, dass es aber Bedarf gibt einzuschreiten, braucht es eine Gesetzesgrundlage. Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und meiner Minderheit zuzustimmen. Denn hier geht es um den Kern der Interessen der Versicherten, und zwar gleich doppelt: Einerseits können Sie den Schutz vor Risikoselektion erhöhen, und andererseits können Sie sicherstellen, dass die Prämien der Versicherten nicht missbräuchlich für unnötige Ausgaben verwendet werden.

Ich bitte Sie, mit der Minderheit zu stimmen, also dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung.