Imoberdorf René · Ständerat · 2014-06-19
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19
Wortprotokoll
Ich möchte den Antrag begründen, diese Gebührenanteile an die Unternehmen zurückfliessen zu lassen. Wie ich bereits bei Artikel 40 ausgeführt habe, betragen die Gebührenanteile nach [PAGE 669] geltendem Recht für private Radioveranstalter mit Gebührenanteil 4 Prozent des Ertrages der Radioempfangsgebühren und für private Fernsehveranstalter mit Gebührenanteil 4 Prozent des Ertrages der Fernsehempfangsgebühren. Dieser Teil darf nach heutiger Gesetzgebung nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.
Heute befindet sich in diesem Topf ein Überschuss. Dieser Überschuss ist im Wesentlichen aus zwei Gründen entstanden: Erstens verstrich zwischen Inkrafttreten des RTVG und der Erteilung der definitiven Konzessionen über ein Jahr, denn zahlreiche Konzessionen wurden angefochten. Zweitens erlaubt das aktuelle RTVG keine Verwendung des Überschusses. Um den Überschuss verwenden zu können, muss deshalb eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Der Bundesrat beantragt, den aufgelaufenen Gebührenüberschuss an die Gebührenzahlenden zurückzubezahlen. Gemäss Absatz 2 bestimmt der Bundesrat den Anteil am Überschuss, der zurückerstattet wird. Ausgehend von einer Liquiditätsreserve von 25 Millionen Franken ist gemäss Stand Ende 2012 von einer Summe von rund 45 Millionen Franken auszugehen. Dies ergäbe eine einmalige Rückerstattung pro Haushalt und Betrieb von rund 14 Franken, also einen doch recht bescheidenen Betrag.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, die Überschüsse zugunsten von Veranstaltern mit Abgabenanteil zu verwenden. Der Gesetzgeber sah nämlich diese Gebührenanteile ursprünglich ganz klar für die privaten Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen vor. Auch bringt eine Rückzahlung von 14 Franken dem Einzelnen sehr wenig, verursacht aber doch sehr viel Bürokratie und Kosten. Die angehäuften Überschüsse sollen zu einem Viertel für die Aus- und Weiterbildung der Angestellten und zu drei Vierteln für die Förderung neuer Verbreitungstechnologien sowie digitaler Fernsehproduktionsverfahren eingesetzt werden. Bis zu 10 Prozent der Überschüsse - das ist neu gegenüber dem Beschluss des Nationalrates - sollen für die allgemeine Information der Öffentlichkeit über neue Technologien verwendet werden können.
Im Nationalrat wurde ein Antrag, die Überschüsse zugunsten von Veranstaltern mit Abgabenanteil zu verwenden, mit 96 zu 92 Stimmen ohne Enthaltung knapp abgelehnt.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen ohne Enthaltung, ihrer Fassung zuzustimmen.