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Tschuppert Karl · Nationalrat · 2001-10-03

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-03

Wortprotokoll

Nach diesen Ausführungen muss ich schon noch etwas sagen. Wir von der FDP sind hier mit dem Bundesrat nicht einverstanden. Ich bin nicht Jurist, aber ich vermute, dass es auch aus rechtlichen Gründen gar nicht richtig ist, was der Bundesrat hier beantragt. Er will ja auf die Möglichkeit der parlamentarischen Grundsatz- und Planungsbeschlüsse nicht grundsätzlich verzichten, das haben wir gehört, sondern will dieses Instrument in Artikel 147 in einem eingeschränkten Anwendungsgebiet anwenden.

Unserer Meinung nach ist es sehr wichtig und zentral, dass unabhängig von der Ausgestaltung der einzelnen Mitwirkungsverfahren in den Artikeln 142, 145 und 147 jetzt in Artikel 28 Absätze 2 bis 4 eine generelle Definition der Rechtswirkung von Grundsatz- und Planungsbeschlüssen vorgenommen wird. Hier geht es auch darum, jetzt noch einmal den Wortlaut in Artikel 27 Absatz 2 genau zu erläutern, zu umschreiben und deutlich zu machen. So verstehen wir von der FDP-Fraktion die Fassung der Kommission und sind deshalb der Meinung, dass wir mit der Kommission und gegen den Bundesrat stimmen müssen.

Ich beantrage Ihnen, dasselbe zu tun.