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Imoberdorf René · Ständerat · 2014-06-19

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 21 des geltenden Rechts kann der Bundesrat schweizerische Programmveranstalter verpflichten, Programme zu erhalten, das heisst, Programme zu archivieren, damit diese der Öffentlichkeit dauerhaft erhalten bleiben. Die Programmveranstalter können für die Kosten, die ihnen daraus erwachsen, finanziell entschädigt werden. Das geltende Recht sieht vor, diese Entschädigung aus allgemeinen Bundesmitteln zu finanzieren, soweit der Ertrag aus dem Entgelt für die Einsichtnahme in die aufgezeichneten Programme und für deren Weiterverwendung sowie der Ertrag aus den Konzessionsabgaben nicht ausreichen.

Um die Finanzierung der Archivierung zu vereinfachen und auch langfristig sicherzustellen, stellt Ihnen die Kommission einstimmig den Antrag, die Entschädigung von Programmveranstaltern für die Archivierung aus der Abgabe für Radio und Fernsehen zu finanzieren, soweit der Ertrag aus dem Entgelt für die Einsichtnahme in die aufgezeichneten Programme und für deren Weiterverwendung nicht ausreicht. Dazu müssen auch die Bestimmungen von Artikel 21 Absatz 3, Artikel 22 Absatz 1 und Artikel 68a Absatz 1 Buchstabe g angepasst werden. Damit würden die bisherigen Finanzierungsquellen - allgemeine Bundesmittel und Konzessionsabgabe für die Archivierung von Programmen - gestrichen.

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