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Bieri Peter · Ständerat · 2014-06-19

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19

Wortprotokoll

Die Thematik der hier vorliegenden Gesetzesrevision begleitet mich nun schon einige Jahre intensiv. Ich erinnere daran, dass im Jahr 2010 vier Ständeratskollegen - es waren die Herren Brändli, Büttiker, Fournier und Luginbühl - Motionen zu verschiedenen Themen des RTVG eingereicht haben. Das bestehende Gebührensystem sollte den neuen Gegebenheiten angepasst werden, wobei insbesondere die Abgabepflicht der Gewerbebetriebe kritisiert wurde. Ich habe damals beantragt, dass wir diese Motionen in der KVF vorberaten. Wir haben darauf in der Kommission die Motion 10.3014 aus dem Nationalrat mit dem Begehren nach einer geräteunabhängigen Abgabe für alle Haushalte und Betriebe - wir nannten dies damals "Variante 3" - dahingehend angepasst, dass wir forderten, dass nebst Befreiungen aus sozialpolitischen Gründen bei Haushaltungen auch Lösungen für Kleinbetriebe gesucht werden sollten, damit diese nicht auf unzumutbare Weise doppelt belastet würden. Kleine Gewerbebetriebe, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe seien von der Gebührenpflicht zu befreien. Die nationalrätliche Forderung nach einer öffentlichen Ausschreibung bezüglich der Inkassostelle ergänzten wir mit der Forderung, dass das Inkassounternehmen zur Transparenz und zur Offenlegung der Rechnung zu verpflichten sei.

Die Forderungen der Motion 10.3014 blieben in der Folge unbestritten. Die vier erwähnten Motionen wurden zugunsten dieses von uns ergänzten Vorstosses aus der nationalrätlichen KVF zurückgezogen. Der damalige Präsident der KVF unseres Rates, Christoffel Brändli, hat dazu gesagt - ich zitiere aus dem Amtlichen Bulletin der Ständeratsdebatte vom 16. März 2011 -: "Die Anknüpfung an das Gerät ... ist heute kaum mehr möglich ... Ob ein Gerät zu einem Fernsehgerät wird, entscheidet sich nicht mehr durch die Technik, sondern durch die Nutzung ... Eine Kontrolle ist praktisch nicht möglich, eine Neuregelung drängt sich auf. Aufgrund dieser Sachlage ist dem Bundesrat grundsätzlich zuzustimmen, wenn er eine Neuregelung mit einer Abgabe für alle anstrebt." (AB 2011 S 268)

Der Kommissionspräsident hat in seinen Ausführungen vermerkt, dass für das Kleingewerbe eine Lösung gesucht werden müsse. Niemand hat jedoch damals bestritten, dass nicht auch das Gewerbe grundsätzlich eine Gebühr zu entrichten habe. In der Debatte wurde auch an die Totalrevision des RTVG im Jahre 2007 erinnert, wo unbestritten geblieben war, dass die Regelung in Artikel 68 des Gesetzes, präzisiert in Artikel 58 der Verordnung, nebst den Empfangsgeräten in Haushalten auch jene in Geschäftsstellen zu enthalten habe. Umso befremdender, ja rechtsstaatlich bedenklich war es dann, dass ein schweizerischer Dachverband zum Boykott der Bezahlung dieser Gebühren aufrief. Ich zitiere hier aus dem damaligen Votum von Ständerat Büttiker, immerhin seines Zeichens Vizepräsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der selbst in der Debatte hier gesagt hat: "Wer eine Leistung bezieht, soll das auch bezahlen." (AB 2011 S 270) Dass die Wirtschaft etwa im Bereich von Wetterprognosen, von Verkehrsinformationen, von Börsenkursen hier aktiv profitiert, ist wohl nicht abzustreiten. Herr Büttiker hat damals gesagt, der Sprung ins Wasser werde dann kommen, wenn man definieren müsse, was Kleinbetriebe seien. Da hatte er, wie die Gegenwart zeigt, zweifelsohne Recht.

Der Bundesrat hat nun bei Artikel 70 einen Vorschlag gemacht. Selbstverständlich kann man darüber streiten, wo diese Grenzen anzusetzen seien. Was hingegen einen völligen Bruch bedeuten würde, wäre, wie es nun eine Minderheit verlangt, alle Unternehmen von dieser Abgabe zu befreien. Das Argument, jemand könne ja nur an einem Ort Medien konsumieren, hinkt insofern, als auch andere Benutzungen öffentlicher Leistungen sowohl am Arbeits- wie auch am Wohnort in Anspruch genommen werden. Würden sämtliche Unternehmen von der Abgabe befreit, so hätten die Haushalte bei einem gleichbleibenden Einnahmevolumen die Zeche zu bezahlen und die wegfallenden Abgaben der Unternehmen zu kompensieren. Wenn nun offen mit einem Referendum gedroht wird, so lässt mich dies insofern unberührt, als es wohl schwierig zu erklären sein wird, weshalb der Kleinverdiener, die Rentnerin und der Rentner in ihrer Alterswohnung, die Familie mit Kindern oder der Student in einer WG zusätzliche Abgaben entrichten sollten, bloss weil die Unternehmen in ihren Büros, in ihren Gewerbebetrieben, in ihren Werkstätten, in ihren Läden, in ihren Verkaufsräumen oder in ihren Restaurants keine Gebühren mehr bezahlen wollen, und dies, obwohl dort das Radio zum Teil weit länger in Betrieb ist als bei der Privatperson zu Hause.

Ich wiederhole gerne, was unser früherer Kollege und noch immer amtierender Vizepräsident des Gewerbeverbandes dazu meinte: "Wer eine Leistung bezieht, der soll das auch bezahlen."

Wenn ich mich nun an die damaligen Diskussionen, die Ausgangspunkt der jetzt vorliegenden Revision sind, erinnere, so stelle ich fest, dass der Bundesrat den Systemwechsel zur geräteunabhängigen Abgabe vorschlägt - so, wie wir ihn mit der Zustimmung zu Variante 3 in der Motion 10.3014 beschlossen haben. Wir taten dies überdies schon damals im Wissen um die Übereinstimmung dieses Systems mit der Verfassung. Ich erinnere Sie daran, dass uns das Gutachten von Georg Müller und Peter Locher vorlag, welche die Zulässigkeit dieses Systems, gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung über Radio und Fernsehen, bejahten.

Ich bin mit der Kommission auch der Meinung, dass wir den Systemwechsel nicht künstlich hinauszögern sollten, wie dies nun der Nationalrat in Artikel 109c will. Das heute unbefriedigende und von allen Seiten kritisierte System wird damit nicht besser, die Technik wird weitere Konsummöglichkeiten bieten, und der Verwaltungsaufwand wird ausgeweitet statt gesenkt.

Ein Anliegen der damaligen vier Motionen aus dem Ständerat war dasjenige von Kollege Fournier, der verlangte, dass der Bundesrat beauftragt werde, dafür zu sorgen, dass die Billag ihre Jahresrechnung für jedes Geschäftsjahr zwingend offenlege und damit die im öffentlichen Interesse liegende Transparenz garantiert werde. In Artikel 69e Absatz 4 kommt der Bundesrat nun diesem Begehren der Motion Fournier 10.3133 nach.

Rückblickend auf die nicht einfachen, ja zum Teil heftig geführten Auseinandersetzungen zu dieser Thematik kann man heute sicher sagen, dass der Entwurf des Bundesrates tauglich ist. Er ist eine Lösung, die dem heutigen technischen und gesellschaftlichen Umfeld gerecht wird, die auch fair ist, die gegenüber dem Kleingewerbe grosszügig ist und die die bewährte, möglichst grosse Unabhängigkeit der Medien, aber auch die Vielfalt der Medien in unseren vier Kulturen weiterhin garantiert.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und jeweils den Anträgen der Mehrheit unserer Kommission zuzustimmen.