Stadler Markus · Ständerat · 2014-06-19
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2014-06-19
Wortprotokoll
Beim Eintreten beschränke ich mich auf vier Bemerkungen zum Rückweisungsantrag:
1. Die vorberatende Kommission hat alle im Rückweisungsantrag Altherr aufgeführten Themen besprochen oder aufgegleist. Diese bringen gegenüber der Kommissionsdiskussion nichts Neues.
2. Die Medienwelt befindet sich in einem radikalen und rasanten Wandel. Zum ersten Mal in der uns bekannten Geschichte verschmelzen Text, Bild und Ton miteinander und erzeugen neue Inhaltsformen, und diese können je länger, je mehr völlig unkompliziert ausgetauscht, geteilt und nahezu überall abgerufen und genutzt werden. Sendungen werden nicht mehr nur via Radio und Fernsehen, sondern zunehmend auch via Internet genutzt, nach dem Motto "alles überall zu jeder Zeit", und das ortsunabhängig. Bei der RTVG-Revision geht es im Kern genau darum, nämlich um den Wechsel von einer Apparategebühr hin zu einer pauschalen Gebühr für audiovisuelle Inhalte, welche von der SRG und den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern produziert werden.
3. Die Diskussion, wie ein moderner medialer Service public aussehen soll, werden wir demnächst erneut führen. Diese Diskussion ist angezeigt und sinnvoll, und sie muss realistischerweise immer wieder geschehen, auch dann, wenn es keine messerscharfen Abgrenzungen geben wird. Zudem steht die SRG mit Artikel 93 der Bundesverfassung nicht ganz ohne Auftrag da. Auf das Postulat 14.3298, das Ihnen die Kommission einstimmig zur Annahme empfiehlt, wurde schon verschiedentlich hingewiesen; das Thema ist also aufgegleist.
4. Zur Frage des Opting-out: Das ist die Möglichkeit, sich von der Gebühr zu befreien, wenn man nachweislich und aus welchen Gründen auch immer weder ein Empfangsgerät noch einen Internetanschluss, einen Computer, ein Smartphone oder ein Autoradio besitzt oder diese Programme nicht bei Dritten nutzt. Diese Situation trifft nur auf einen ganz kleinen Teil der Bevölkerung zu. Dass hier ein gewisses Restspannungsfeld in Bezug auf den herkömmlichen Begriff der Benutzungsgebühr besteht, ist zuzugeben. Der Kontrollaufwand für diese wenigen Betroffenen wäre aber voraussichtlich überdurchschnittlich gross und kostenintensiv.
Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag Altherr abzulehnen.