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Janiak Claude · Ständerat · 2014-06-19

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-19

Wortprotokoll

Die meisten Redner haben sich bis jetzt ja zu der ganzen Finanzierung geäussert. Wenn man die Botschaft ansieht, stellt man fest, dass es bei dieser Revision ja auch noch um andere Punkte geht. Es betrifft das die Kompetenzregelungen, die Konzessionsvoraussetzungen, dann auch die Bedingungen für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Sie können das in der Botschaft auf den Seiten 4977 und 4978 lesen. Die Botschaft äussert sich auch zu Rechten und Pflichten von Regionalfernsehveranstaltern mit Konzession. Zu diesem Punkt möchte ich mich aus aktuellem Anlass jetzt kurz äussern.

Wenn Sie das Gesetz heute anschauen, dann sehen Sie, dass es in den Artikeln 59 und 62 von der sogenannten Must Carry Rule geprägt ist. Das bedeutet, dass Programme, die auf einer staatlichen Konzession basieren und einen Informationsauftrag haben, garantierte Zugangsrechte haben. Die müssen verbreitet werden, und in jüngster Zeit hat sich da gerade etwas geändert. Als grösste Distributorin von Fernsehsendern an Schweizer Haushalte hat Cablecom Anfang Juni die konzessionierten regionalen TV-Sender in der Senderskala nach hinten verschoben. Vorgezogen wurde neu eine Reihe von nichtkonzessionierten Sendern mit mehrheitlich rein kommerziellen, seichten Inhalten. Man sollte den Leuten, die ihren regionalen privaten Service-public-Sender empfangen möchten, ersparen, Kanäle mit Kartenlegerinnen und Kartenlegern, Mike Shiva, Staubsaugern, Bratpfannen- und Schlager-CD-Verkäufen, ein Bibel-TV oder die Sendung mit dem Bachelor überspringen zu müssen, bis sie dann dort landen.

Ich bin der Meinung und werde deshalb heute auch eine entsprechende Interpellation einreichen, dass auch im digitalen Zeitalter diese Must Carry Rule gelten soll. Wir haben das in der Kommission nicht besprochen. Das war kein Thema. Deshalb komme ich auch nicht mit Anträgen in der kommenden Detailberatung. Aber es war mir wichtig, diese Frage hier doch anzubringen. Sie wird auch in den Medien bereits ein bisschen besprochen, und, wie gesagt, ich denke, da muss man umdenken und muss diesen Privaten, die eben auch einen öffentlichen Auftrag haben, das gewährleisten.

Ich bin selbstverständlich auch für Eintreten und für die Ablehnung des Rückweisungsantrages.