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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-06-19

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-19

Wortprotokoll

Ich möchte mich auch noch kurz zur Frage des Verlagerungsberichtes äussern, insoweit der Verlagerungsbericht festhält, dass das verfassungsmässig und gesetzlich vorgegebene Verlagerungsziel nicht erreicht wird und auch keine Massnahmen vorgeschlagen werden, die es erlauben würden, dieses Ziel zu erreichen.

Der Bericht enthält viele interessante Informationen, aber im zentralen Punkt, nämlich wie das Verlagerungsziel erreicht werden kann, gibt es keine überzeugenden Antworten. Es gibt eine Reihe von positiven Massnahmen, die getroffen worden sind, der Neat-Basistunnel, der seiner Eröffnung harrt usw. Aber in Bezug auf die Frage, wie man am Schluss, zwei Jahre nach der Eröffnung dieses Basistunnels, dann auch das Resultat erreicht, bleibt der Bericht offen. Es geht ja noch weiter. Das Parlament, der Ständerat und der Nationalrat, hat 2012 im Rahmen einer vielgliedrigen Motion den Bundesrat beauftragt - das ist auf Seite 148 des Verlagerungsberichtes abgebildet - zu prüfen, wie die Erreichung des gesetzlichen Verlagerungsziels auf die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels abgestimmt werden kann. Wir lesen nun im Verlagerungsbericht, und das ist doch etwas überraschend, dass der Bundesrat sagt, er erfülle diesen Auftrag nicht, d. h., er drückt es etwas vornehmer aus, er sagt, er verzichte auf die Erfüllung dieses Auftrages des Parlamentes, weil das Parlament inzwischen im entsprechenden Bundesgesetz dem Strassentunnel zugestimmt hat. Ich meine, das ist doch etwas eigenartig. Eine Motion des Parlamentes ist keine Bittschrift, keine Petition, sondern ist ein Auftrag, etwas zu prüfen.

Es trifft zu, dass inzwischen, mindestens im Ständerat, die bundesrätliche Vorlage über die zweite Gotthardröhre eine Mehrheit gefunden hat. Aber es ist ebenso offensichtlich, dass das am Schluss vom Volk entschieden werden wird. Und es ist so, dass man in Varianten denken muss, wenn man intelligente Politik machen will. Man muss doch auch, Frau Bundesrätin, mindestens etwas vorausschauend mit der Variante kalkulieren, dass dieser Strassentunnel nicht kommen wird und die Sanierung des Strassentunnels, die ja unbestritten ist, dann eben ohne zweiten Tunnel vorgenommen werden muss. Das bedeutet, dass diese Varianten, die wir in der letzten Session diskutiert haben - die Teilsperrung, die zeitlich befristete Sperrung -, die Voraussetzung für die Sanierung des Strassentunnels sind. Damit stellt sich dann die Frage, die auf der Hand liegt. Wir haben einerseits [PAGE 674] auf der Schiene mit dem neuen Basistunnel viel mehr Kapazitäten denn je. Andererseits ergibt sich bedingt durch die Sanierung des Strassentunnels die Notwendigkeit, die Kapazität der Strasse auf der Nord-Süd-Strecke vorübergehend zu verringern, und zwar ohne dass man hier irgendetwas dagegen haben kann.

Es ist offensichtlich, dass es sich deshalb bei den Varianten, die zur Erreichung des Verlagerungsziels überlegt werden müssen, aufdrängt, auch diese Variante mit in die Prüfung einzubeziehen. Es ist eine Prüfung, die Entscheide stehen aus. Es stehen keine Entscheide an. Es geht darum zu prüfen, wie die Erreichung des gesetzlichen Verlagerungsziels auf die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels abgestimmt werden kann, und das im Falle der Teilschliessung des ersten Strassentunnels, die objektiv bedingt ist. Wie kann der Gotthard-Strassentunnel, unter der Voraussetzung der Ablehnung des zweiten Strassentunnels, für die Erreichung des Verlagerungsziels genutzt werden? Es wäre nicht mehr als recht oder nicht mehr als vorausschauend, wenn der Bundesrat, wenn das zuständige Departement, statt auf die Prüfung zu verzichten, diese Hausaufgabe im Hinblick auf den nächsten Verlagerungsbericht machen würde.