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Binder Max · Nationalrat · 2014-03-12

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-12

Wortprotokoll

In diesem Block respektive in den betreffenden Artikeln geht es um das Abgabesystem ganz allgemein. In Artikel 68 Absätze 2 und 3 stimmen wir der Minderheit Rickli Natalie zu. Wenn schon eine Mediensteuer - ich sage es wieder, es geht hier um eine Mediensteuer -, wenn schon eine Mediensteuer erhoben wird, dann soll sie aus unserer Sicht mit der direkten Bundessteuer eingezogen werden. Das heisst ja nicht, dass jene, die keine direkte Bundessteuer bezahlen, dann diese Steuer nicht bezahlen. Wie Frau Rickli gesagt hat, erhalten sie eine separate Rechnung, die sie auch zu bezahlen haben. Dementsprechend sollen aber auch Ertrag und Verwendung der Steuer in der eidgenössischen Staatsrechnung ausgewiesen werden, allenfalls im Sinne des Antrages Fischer Roland. Dies im Unterschied zum Entwurf des Bundesrates, in dem nur die dem Bund zu leistenden Entschädigungen ausgewiesen werden. Wir werden auch den Einzelanträgen Schilliger und Grossen Jürg folgen, wo es um die Befreiung der Unternehmen von der Abgabe geht.

Zu Artikel 68a Absatz 1: Weil es sich aus unserer Sicht durch diesen Systemwechsel um eine Steuer und nicht mehr um eine Gebühr handelt, soll die Bundesversammlung die Höhe der Steuer festlegen. Entsprechend fordert die Minderheit Rickli Natalie mit Artikel 68 Absatz 1bis einen Betrag von höchstens 360 Franken. Wir sind klar der Meinung, dass gemäss Buchstabe a in der Fassung der Minderheit für den Bedarf nur die Finanzierung der Programme der SRG, nicht aber das übrige publizistische Angebot massgebend sein soll, weil in diesem publizistischen Angebot eben Wettbewerb herrscht.

Nochmals zu dieser Gebühr: Heute beträgt sie 462 Franken. Der ehemalige Medienminister, Bundesrat Moritz Leuenberger, sagte einmal, die Gebühren würden bei einem Systemwechsel, wenn das ohne Opting-out geschehe, um 100 Franken sinken. Getreu dem Grundsatz "ein Mann, ein Wort" beantragt die Minderheit Rickli Natalie jetzt konsequenterweise diese 360 Franken. Die sind also nicht erfunden: 460 minus 100 gibt 360. Davon spricht heute niemand mehr. Der Betrag von 400 Franken steht heute im Raum. Die Gebührenentwicklung ist unbekannt, sicher aber geht sie eher in Richtung Erhöhung als in Richtung Senkung. Deshalb: Sicherheit für die Zahlenden durch Festlegen der Abgabenhöhe im Gesetz.

Herr Nordmann sagt, wenn wir in Artikel 69c Absatz 3 und 4 wollten, dass bei den Kollektivhaushalten die Insassen von Gefängnissen oder die im Strafvollzug Stehenden auch zur Kasse gebeten würden, wären wir die Partei der Bürokratie. Dann sage ich Ihnen: In diesem Fall wären wir nur die Partei der Gerechtigkeit. Hier geht es z. B. um die Alters- und Pflegeheime, um Wohn- und Erziehungsheime für Kinder und Jugendliche und um Institutionen für Behinderte. Dass diese eine Abgabe in gleicher Höhe leisten, ist in Ordnung. Betreffend Straf- und Massnahmenvollzug stellen wir aber fest, dass der ordentliche Gebührenzahler mehr bezahlt als ein Krimineller. So wissen wir, dass in einem Drittel der Kantone diesbezüglich überhaupt keine Gebühr erhoben wird; in zwei Dritteln der Kantone wird im Durchschnitt eine Gebühr von 89 Rappen pro Tag erhoben, was zu 324 Franken pro Jahr führt - gegenüber den 462 Franken, die der ordentliche Gebührenzahler bezahlt. Das finden wir absolut stossend und ungerecht. Deshalb, Herr Nordmann, sind wir in diesem Fall die Partei der Gerechtigkeit und nicht die Partei der Bürokratie.

In Artikel 109b Absatz 2 geht es um den Gewinn. Frau Amherd hat gesagt, wir würden hier ein Gewinnverbot erlassen, und das würde ein Problem geben. Sie haben gehört, wie viel Gewinn die Billag in den letzten Jahren gemacht hat. Es geht hier nur um die Übergangsfrist. Während dieser Übergangsfrist ist es immer noch die Billag, die diese Gebühren einzieht. Ich hätte dann Verständnis, wenn es darum gehen würde, in ein Ausschreibungsverfahren zu gehen und zu sagen, ein Unternehmen dürfe keinen Gewinn erwirtschaften - da würden Sie wahrscheinlich niemanden finden, der eine Offerte einreichen würde. Aber bei dieser Übergangsfrist geht es ja um die Billag und niemand anders. Hier kann man sagen, dass sie keinen Gewinn erwirtschaften soll oder darf, weil sie bereits einen sehr hohen Gewinn auf ihrem Konto hat.

Insofern bitte ich Sie, hier der Minderheit Rickli Natalie zuzustimmen. Wie gesagt, wir stimmen selbstverständlich dem Antrag Schilliger und dem Antrag Grossen Jürg zu, wenn es um die Befreiung sämtlicher Unternehmen von der Abgabe geht.