Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-03-12
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen mit mehr oder weniger klaren Mehrheiten die Ablehnung der verschiedenen Minderheitsanträge. Sie ersehen allerdings aus dem Einzelantrag Schilliger, dass aus unseren Reihen auch der Verzicht auf die Unternehmensabgabe unterstützt wird. Sie haben auch beim Abstimmungsverhalten zum Eintreten sowie bei den Rückweisungsanträgen Grossen Jürg bzw. der Minderheit gesehen, dass ein erheblicher Teil unserer Fraktion grundsätzliche Skepsis gegenüber dem gesamten Gesetzentwurf hat. Deswegen äussere ich mich hier für die Mehrheit, aber mit gewissen Vorbehalten und einer gewissen Relativierung.
Immerhin kann ich Ihnen sagen, dass wir den Minderheitsantrag zu Artikel 68 Absatz 3 ablehnen, in dem es darum geht, dass man den Ertrag der Abgabe in der eidgenössischen Staatsrechnung ausweist. Darüber haben wir bereits diskutiert. Wir möchten vermeiden, dass das jedes Jahr eine budgetähnliche Diskussion wird. Es ist unseres Erachtens auch nicht nötig, dass wegen des Charakters dieser Abgabe, die ja bekanntlich eben keine Steuer ist, dieser Ertrag in der Staatsrechnung separat ausgewiesen wird. [PAGE 260]
Bei der Festlegung der Höhe der Gebühren gibt es in unserer Fraktion unterschiedliche Meinungen. Ein Teil ist aus eher staatspolitischen Gründen der Auffassung, dass diese Abgabe in der Bundesversammlung festgelegt werden solle. Andere eher fiskalrechtlich argumentierende Teile der Fraktion sind der Auffassung, dass es juristisch korrekt ist, die Grundlagen und die Eckpunkte einer Abgabe im Gesetz festzulegen, meinen aber, dass die daraus abgeleitete Festlegung der Abgabenhöhe dann Sache der Exekutive sei. Dies ist die Haltung unserer Fraktion, bzw. es sind die zwei Aspekte derselben.
Hingegen sind wir uns einig darin, dass die Festlegung einer Maximalabgabe im Gesetz unsinnig ist, ganz unabhängig von der Kompetenz der Festlegung der Abgabe. Auch eine Spezialregelung für die Insassen des Straf- und Massnahmenvollzugs lehnen wir in unserer Fraktion ab, da sind wir uns einig. Wir sind uns auch darin einig, dass der Erhebungsstelle kein Gewinnverbot auferlegt werden darf.
Es gibt dann noch den Einzelantrag Fischer Roland zur Spezialfinanzierung. Er verlangt eine Spezialfinanzierung nach Artikel 53 des Finanzhaushaltgesetzes. Aus den bereits genannten Gründen lehnen wir die Spezialfinanzierung generell ab, sei es gemäss Minderheit Rickli Natalie, sei es gemäss Einzelantrag Fischer Roland.