Huber Gabi · Nationalrat · 2014-03-12
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion ist ziemlich exakt geteilter Meinung, ob auf diese Vorlage überhaupt eingetreten werden soll. Dies war bereits im September 2011 der Fall, als die Motion 10.3014 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, mit der das Parlament den Bundesrat beauftragte, eine Gesetzesrevision zur Änderung der Gebührenpflicht im Sinne einer geräteunabhängigen Abgabe für alle Haushalte und Betriebe an die Hand zu nehmen, angenommen wurde. Der Bundesrat hat diesen Auftrag nun erfüllt. Die FDP/die Liberalen haben im August 2012 eine ablehnende Antwort in der Vernehmlassung zum vorgeschlagenen neuen Abgabesystem abgegeben, weil darin die Erhebung einer neuen Steuer gesehen wurde.
Frau Kollegin Rickli Natalie hat uns eben eine kleine Vorlesung über den Unterschied zwischen Gebühren und Steuern gehalten. Ich möchte das gerne noch etwas ergänzen, denn ich habe in der Botschaft auf Seite 5041 gelesen, dass es sich hier eben um eine Mischform handelt, um eine sogenannte Kostenanlastungsabgabe. Ich habe auch in der Kommission ganz genau zugehört. Dort wurde diese Abgabe etwas einfacher "Bereitstellungsabgabe" genannt, mit der Fixkosten abgedeckt werden. Im Radio- und Fernsehbereich besteht natürlich die Besonderheit, dass die Konsumenten keine Kosten verursachen. Umso mehr rechtfertigt es sich, und hier ist sich die FDP-Liberale Fraktion einig, im Gesetz eine Abgabebefreiung zu regeln. Wir werden, so denn überhaupt eingetreten wird, in der Detailberatung darauf zurückkommen.
In der Tat stellt sich im Zusammenhang mit dieser Vorlage die Grundsatzfrage, ob ordnungspolitische Korrektheit gegenüber Effizienz bei der Abgabeerhebung höher zu gewichten ist. Ordnungspolitische Korrektheit spricht wegen teilweisen Doppelzahlungen gegen die Vorlage. Die Implementierung einer Abgabebefreiung für Haushalte und Unternehmen könnte den Sündenfall mildern oder beseitigen, allerdings zulasten von mehr administrativem Aufwand und, im Falle der Abgabebefreiung von Unternehmen, zulasten höherer Abgaben für die verbleibenden Haushalte. Laut Botschaft - und das wurde auch in der Kommission versichert - soll die neue Abgabe nicht dazu dienen, die Erträge der SRG und der privaten Radio- und Fernsehstationen zu erhöhen. Vielmehr wäre der Systemwechsel ertragsneutral. Die Gesamtsumme zur Finanzierung des Service public würde auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt, was bedeutet, dass die Einzelnen weniger als heute bezahlen müssten. Zudem müsste die Allgemeinheit nicht mehr wie heute für die Kosten, die aufgrund von Schwarzsehen und -hören entstehen, aufkommen. Effizienzgründe sprechen also für die Vorlage in der Fassung des Bundesrates.
Die Rückweisung der Vorlage im Sinne der Kommissionsminderheit ist kaum zielführend, denn der Service public ist bereits in der Verfassung und über den Leistungsauftrag im RTVG sowie in der Konzession definiert. Mit der Eröffnung einer Service-public-Debatte würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Büchse der Pandora geöffnet, und ich zweifle sehr, ob dabei das resultieren würde, was sich die Minderheit heute erhofft. Wir haben ja dann, wie der Kommissionssprecher bereits gesagt hat, die Gelegenheit, diese Diskussion anlässlich des Postulates 13.3581 unseres lieben Kollegen Filippo Leutenegger zu führen und dann allenfalls diese Büchse der Pandora zu öffnen - wir freuen uns darauf.
Umgekehrt, so muss ich sagen, scheint es auch für Wohlgesinnte langsam, aber sicher Matthäi am Letzten zu sein, beziehungsweise ist der Zeitpunkt dafür gekommen, dass Bundesrat und SRG nicht nur über den Inhalt des Service public [PAGE 249] diskutieren, sondern bei nächster Gelegenheit das heute darunter subsumierte Angebot tatsächlich straffen und anpassen.
Kommission und Bundesrat haben sich zusätzlich zum vorgeschlagenen Abgabesystem noch mit sechs weiteren alternativen Finanzierungssystemen von der Erhöhung der Mehrwertsteuer über die Erhöhung der direkten Bundessteuer bis zur nutzungsabhängigen Abgabe befasst. Alle wurden verworfen, weil eben die Nachteile überwogen. Deshalb erachte ich persönlich den zweiten Teil des Rückweisungsantrages der Minderheit, eine Volksabstimmung über eine neue Mediensteuer durchzuführen, etwas als eine verdeckte Agenda. In jedem Fall ist die Finanzierung des Service public aus staatspolitischen Gründen aus der Tagespolitik herauszuhalten, auch wenn man sich als Politiker über Radio und Fernsehen täglich ärgert. Deshalb ist auch der Einzelantrag Grossen Jürg auf Rückweisung, der die Finanzierung des Service public über den Bundeshaushalt abwickeln will, keine Lösung, auch wenn das allenfalls effizienter wäre. Das Hochhalten staatsrechtlicher Grundsätze hat eben seinen Preis.
Ich komme zum Schluss. Die FDP-Liberale Fraktion beantwortet die Eintretensfrage unterschiedlich. Hingegen herrscht Einigkeit darüber, dass, falls eingetreten wird, auf jeden Fall eine Möglichkeit zur Abgabebefreiung in der Vorlage enthalten sein muss. Dafür hat sich denn auch die FDP-Deputation in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen engagiert.