Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2014-03-12
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-12
Wortprotokoll
Die Entwicklung der Schweizer Medienpolitik macht mir Sorgen, als Nationalrätin, als Gebührenzahlerin, aber auch als Mitarbeiterin eines privaten Medienunternehmens. Ich arbeite schon seit meiner Lehre in der privaten Medienbranche und habe darum natürlich ein Interesse daran, dass es viele erfolgreiche private, vom Staat unabhängige Anbieter gibt. Mit der 2007 in Kraft getretenen Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen wurden die privaten Anbieter vom Staat allerdings mit einem Anteil von 4 Prozent an den Gebühren und mit staatlich kontrollierten Leistungsaufträgen abhängig gemacht. Das Angebot der SRG wurde stetig ausgebaut, und die Gebühreneinnahmen sind massiv gestiegen, im Jahr 2012 auf 1,354 Milliarden Franken. Wer meint, dass diese Missstände mit dieser RTVG-Revision beseitigt werden, liegt falsch.
Das Gegenteil ist der Fall: Es wird eine neue Mediensteuer eingeführt, die verfassungswidrig ist. Die Privaten werden noch etwas abhängiger gemacht, statt dass sie mehr Freiheiten erhalten, und einmal mehr verpasst man es, den Service public genau zu definieren. Ich bitte Sie deshalb namens der Minderheit, auf die Änderung des RTVG nicht einzutreten. Bundesrat und Parlament haben nicht die Kompetenz, neue Steuern einzuführen; dazu braucht es eine Volksabstimmung. Eine solche will der Bundesrat umgehen, indem er sagt, es sei keine Steuer. Das ist falsch, denn künftig werden Personen, die keine Radio- oder Fernsehgeräte besitzen, gezwungen, diese Mediensteuer zu bezahlen.
Der Unterschied zwischen einer Gebühr und einer Steuer liegt darin, dass man die Gebühr für eine Leistung bezahlt, die man in Anspruch nimmt, währenddessen Steuern voraussetzungslos geschuldet sind. Beispiele für Gebühren sind die Kehrichtsackgebühren, die Strassenverkehrsgebühren, Notariatsgebühren, Turnhallen-Mietgebühren oder Studiengebühren. Eine Gebühr ist ein Entgelt für eine Leistung, Steuern sind wie gesagt voraussetzungslos geschuldet. Steuern werden für die Leistungen der öffentlichen Hand verwendet. Wenn Radio und Fernsehen Service public sind, also eine Staatsaufgabe, wäre es folgerichtig, das Geld via Steuern einzuziehen. Darum habe ich auch Sympathien für den Antrag Grossen Jürg auf Rückweisung.
In der Anhörung in der Kommission wurde vonseiten vieler Verbände - der privaten Medienverbände, von Economiesuisse, vom Gewerbeverband, vom Konsumentenforum usw. - bemängelt, dass nicht zuerst der Service public definiert wird, also die Frage geklärt wird, wofür wir Gebühren bezahlen, bevor wir die Finanzierung dafür neu regeln. Die SRG entstand in einer Zeit, in welcher es keine privaten Medien gab. Mit einem Radio- und einen Fernsehsender wurde sichergestellt, dass alle Schweizerinnen und Schweizer bis ins hinterste Tal den Service public empfangen konnten, technisch und inhaltlich mit je einem Sender. Das war Service public.
Aber die Medienlandschaft hat sich verändert, besonders in den letzten dreissig Jahren. 1983 gingen die ersten Privatradios auf Sendung. 1992 ging Tele Züri an den Start. Es kamen viele private Radio- und Fernsehstationen dazu. Mit neuen Technologien und dem Internet können wir heute die verschiedensten Sender - News, Sport, Unterhaltung, Kultur usw. - aus aller Welt empfangen. Noch nie hatten wir ein so breites Medienangebot. Statt dass sich der Staat dann zurückzieht und den Privaten vieles überlässt, hat die SRG in dieser Zeit ihr Programm stetig ausgebaut, mit Unterstützung des Bundesrates. Heute betreibt die SRG achtzehn Radio- und sieben Fernsehsender und dazu Dutzende [PAGE 247] Websites und konkurrenziert mit ihren 1,2 Milliarden Franken Gebühren ganz direkt private, werbefinanzierte Anbieter.
Das wäre die Diskussion, die wir heute führen müssten. Was ist im heutigen Medien- und Internetzeitalter noch Service public? Braucht es in der heutigen Zeit achtzehn Radio- und sieben Fernsehsender der SRG? Was machen Private bereits, was die SRG auch macht? Welche Sendungen könnten Private machen, wenn man die SRG nicht mehr über Gebühren finanzieren würde? Wie viele Gebühren könnten wir so einsparen und wie viel zusätzliche Medienvielfalt ermöglichen?
In der Kommission und seitens der Bundesrätin wurde gesagt, jetzt regle man erst einmal die Finanzierung, über den Service public könne man irgendwann schon einmal noch diskutieren. Sie merken, man will politisch einfach nicht darüber reden, man schiebt es auf die lange Bank. Weshalb? Weil die Politiker Angst haben, nicht mehr in bestimmten Kanälen vorzukommen? Oder weil klar wird, dass das riesige SRG-Angebot zu den überrissenen Gebühren nicht mehr gerechtfertigt ist? Wir alle sind für einen Service public, auch ich. Ich bin gegen die Abschaffung der SRG. Sie leistet gerade im Informationsbereich und für den nationalen Zusammenhalt eine wichtige Arbeit. Aber dass sie vor allem mit privaten Unterhaltungsprogrammen Private konkurrenziert, auch im Internet, und so neue private Angebote verhindert, ist nicht im Sinn der Minderheit.
Eine kritische Bemerkung zum Schluss: Während die privaten Medien seit Tagen über die heutige RTVG-Debatte berichten, verschiedene Meinungen bringen und recherchieren, hört und sieht man auf den SRG-Kanälen nichts. Man will einfach weiterhin die Gebühren, lobbyiert hier in der Wandelhalle, möchte sich aber der Diskussion nicht stellen und die Gebührenzahler nicht darüber informieren. Das ist nicht sachlich und auch nicht akzeptabel.
Ich bitte Sie, nicht auf dieses Geschäft einzutreten. Falls Sie eintreten, bitte ich Sie, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem folgenden Auftrag:
1. Dem Parlament ist eine Botschaft zur genauen Definition des Service public vorzulegen.
2. Es ist eine obligatorische Volksabstimmung durchzuführen, um abzuklären, ob die Mehrheit von Volk und Ständen gewillt ist, eine verfassungsrechtliche Grundlage für eine neue Mediensteuer zu schaffen.