Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-12
Wortprotokoll
Halt! In der Bundesverfassung ist die Programmfreiheit der Veranstalter ausdrücklich garantiert. Sie steht in der Bundesverfassung. Die Kantone sind in ihrer Mittelverwendung auch frei; Sie können den Kantonen nicht vorschreiben, was sie mit dem Ertrag tun sollen.
Hier gibt es also eine verfassungsrechtlich garantierte Programmfreiheit. Wenn Sie den Betrag über das Budget kürzen, greifen Sie natürlich in die Diskussion ein. Geben Sie sich nicht der Illusion hin, dass mit einem Kürzungsauftrag des Parlamentes keine Erwartungshaltung verbunden wäre, keine Erwartung mit Blick auf die Mittelverwendung. Genau das ist eben das Heikle an einer solchen Situation. Es gab ja auch schon bundesgerichtliche Meinungsäusserungen im Rahmen der Medienförderung. Es ging dort darum, dass gewisse direkte Fördermittel zu einer Abhängigkeit der Medien vom Staat führen könnten; das ist verfassungsrechtlich unerwünscht.