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Candinas Martin · Nationalrat · 2014-03-12

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12

Wortprotokoll

Ich gehe kurz einzeln auf die sieben Minderheitsanträge Rickli Natalie und auf den Einzelantrag Fischer Roland ein.

Bei Artikel 68 Absatz 2 und Artikel 69d will die Kommissionsminderheit, dass die Abgabe für Haushalte und Unternehmen mit der direkten Bundessteuer erhoben wird. Wenn 26 Kantone die Abgabe erheben, dann kommt dies mit Sicherheit teurer zu stehen, als wenn die Abgabe von einer einzigen Erhebungsstelle eingezogen wird. Denn in den meisten Kantonen ist die Steuererhebung zusätzlich dezentralisiert, zum Teil nach Erhebung und Inkasso aufgeteilt, in vielen Fällen an die Gemeinden delegiert. Dies bedeutet, dass sich nicht bloss 26 Steuerbehörden mit der neuen Abgabe befassen müssten, sondern effektiv wohl Hunderte von Behörden. Und überall müssten die Informatiksysteme angepasst werden.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen.

Mit dem Minderheitsantrag zu Artikel 68 Absatz 3 sollen der Ertrag und die Verwendung der Abgabe in der eidgenössischen Staatsrechnung ausgewiesen werden. Mit der Ablehnung der Anträge auf Nichteintreten und auf Rückweisung hat der Rat dem Abgabensystem grünes Licht gegeben. Die Finanzierung von Radio und Fernsehen soll nicht durch eine staatliche Steuer erfolgen, sondern über eine Erhebungsstelle ausserhalb der Bundesverwaltung. Daher gehört diese Abgabe auch nicht in die Staatsrechnung. Das ist für die Mehrheit der Kommission eine Systemfrage. Man kann nicht irgendwelche Geldflüsse in die Staatsrechnung aufnehmen, die gar nicht direkt über diese abgewickelt werden. Mit dem Ausweisen des Abgabeertrags in der Staatsrechnung könnte die verfassungsmässige Unabhängigkeit der Radio- und Fernsehveranstalter gefährdet sein. Denn damit hätte das Parlament über seine Budgetkompetenz indirekt Einfluss auf die Programmgestaltung. Auf diesen Umstand haben wir in der Eintretensdebatte im Zusammenhang mit einer Finanzierung über die Steuern bereits aufmerksam gemacht. In Zukunft wird es aber mehr Transparenz über die Geldflüsse geben. Die Vorlage sieht nämlich vor, dass die künftige Erhebungsstelle jährlich eine Jahresrechnung veröffentlichen muss.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen.

Der Einzelantrag Fischer Roland geht in die gleiche Richtung, jedoch noch weiter. Er will zusätzlich, dass der Bundesrat für die Abgabe eine Spezialfinanzierung nach Artikel 53 des Finanzhaushaltgesetzes errichtet. Da die Kommission den entsprechenden Antrag der Minderheit Rickli Natalie klar abgelehnt hat, kann von der Logik her davon [PAGE 265] ausgegangen werden, dass bei diesem Antrag das Ergebnis noch deutlicher gewesen wäre.

Ein weiterer Antrag der Minderheit Rickli Natalie will in Artikel 68a Absatz 1 dem Parlament statt dem Bundesrat die Kompetenz geben, die Höhe der Abgabe für Haushalte und für Unternehmen festzulegen. Die Kommissionsmehrheit lehnt den Antrag ab, weil er die Unabhängigkeit der Programmveranstalter gefährdet. Reduzierte nun das Parlament die vom Bundesrat auf diese Weise berechnete Abgabe aus politischen, vielleicht sogar tagesaktuellen Gründen, wäre das von den Programmveranstaltern verlangte Service-public-Angebot nicht mehr ausreichend finanziert. Das Parlament als demokratisches Organ würde zu sehr auf Einzelinteressen und politische Befindlichkeiten Rücksicht nehmen. Sowohl die SRG als auch die privaten Radio- und Fernsehveranstalter könnten zum Spielball der Politik werden. Das Parlament soll nicht Einfluss auf die Programmgestaltungsfreiheit der Radio- und Fernsehsender nehmen.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, den von der Minderheit Rickli Natalie vertretenen Antrag abzulehnen.

Der Antrag der Minderheit Rickli Natalie zu Artikel 68a Absatz 1 Buchstabe a will nur eine Finanzierung der Programme und nicht auch des übrigen publizistischen Angebots der SRG. Die SRG hat jedoch ausdrücklich den Auftrag, neben ihren Radio- und Fernsehprogrammen das sogenannte übrige publizistische Programm zu verbreiten. Es ist darum nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nur konsequent, der SRG auch die nötigen Mittel aus der Abgabe zu geben, um dieses übrige publizistische Angebot auch finanzieren zu können.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen, diesen Antrag der Minderheit Rickli Natalie abzulehnen.

Ein weiterer Antrag der Minderheit Rickli Natalie will die Abgabehöhe bei höchstens 360 Franken festlegen. Die Mehrheit der Kommission lehnt es grundsätzlich ab, einen fixen Höchstbetrag in Franken in das Gesetz zu schreiben. Falls aus irgendeinem Grund eine höhere Abgabe nötig sein sollte, wäre hierfür eine Gesetzesänderung nötig, was unverhältnismässig ist. Ausserdem wird eine Abgabe von 360 Franken pro Haushalt und Unternehmen nicht ausreichen, um mit der künftigen Abgabe denselben Gesamtertrag wie heute mit der Empfangsgebühr zu erreichen. Das würde auf einen Abbau des Service public hinauslaufen.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, diesen Antrag der Minderheit Rickli Natalie abzulehnen.

Bei Artikel 69c Absätze 3 und 4 will die Minderheit Rickli Natalie, dass die Insassen von Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs, welche in Räumen, die nur durch sie genutzt werden, über ein Empfangsgerät verfügen und nicht bereits für einen anderen Haushalt abgabepflichtig sind, der normalen Abgabepflicht unterliegen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass alle Kollektivhaushalte gleich zu behandeln sind, seien es Altersheime, Internate, Spitäler oder Strafanstalten. Gemäss der Vorlage des Bundesrates bezahlt jeder Kollektivhaushalt eine einheitlich hohe Abgabe, unabhängig davon, wie viele Bewohner ein Kollektivhaushalt hat oder ob die Bewohner private Räume haben, in denen sie fernsehen oder Radio hören.

Es macht keinen Sinn, einen einzelnen Typ von Kollektivhaushalten, die Gefängnisse, herauszugreifen und ihre Bewohner einer individuellen Haushaltsabgabe zu unterwerfen. Ich denke, die praktischen Probleme wären immens: Die Erhebungsstelle müsste für jeden einzelnen Strafgefangenen abklären, ob er noch einem Privathaushalt zugerechnet werden könnte, und bei kurzen Strafen müsste noch pro rata abgerechnet werden.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, diesen Antrag der Minderheit Rickli Natalie abzulehnen.

Nun noch zum letzten Minderheitsantrag Rickli Natalie zu Artikel 109b Absatz 2. Dieser Minderheitsantrag verlangt, dass die Erhebungsstelle bis zum Zeitpunkt, ab dem die neue Abgabe für Radio und Fernsehen erhoben wird, sprich solange es noch nach dem altem System geht, keinen Gewinn erwirtschaften darf. Über diese Übergangsbestimmung hat sich die Kommission intensiv unterhalten. Sie war in dieser Frage gespalten, und am Ende der Diskussion sprach sie sich relativ knapp gegen den Antrag aus. Die meisten Kommissionsmitglieder sind, wie vorhin gesagt, durchaus der Meinung, dass eine in öffentlicher Ausschreibung gewählte Erhebungsstelle einen Gewinn erzielen darf. Der Gewinn wirkt als Anreiz, die Aufgabe möglichst effizient zu erledigen, und dies ist auch im Interesse der Gebühren- bzw. der Abgabepflichtigen.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen.

Zu den Einzelanträgen Schilliger und Grossen Jürg äussere ich mich im nächsten Block, wo sie zur Abstimmung kommen.

Namens der Kommission empfehle ich Ihnen, alle acht Minderheitsanträge Rickli Natalie und den Einzelantrag Fischer Roland abzulehnen.