preparatory:AB 150383
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-12
Wortprotokoll
Nachdem alle meine Minderheitsanträge bislang abgelehnt worden sind, erhoffe ich mir hier nun Chancen, weil bei meinen Minderheitsanträgen zum Titel von Artikel 69b und zu Artikel 69bbis auch Teile der grünen Fraktion und der CVP/EVP-Fraktion mitmachen.
Wir sind jetzt bei Block 2, wo es um das Opting-out geht. Es gibt jetzt eine Steuer, die alle entrichten müssen, auch diejenigen, die kein Radio und keinen Fernseher haben. Diese Steuer ist gleichzeitig willkürlich. Auf der einen Seite, es wurde erwähnt, müssen AHV- und IV-Ergänzungsleistungsbezüger keine Gebühren tragen. Das tragen wir aus Solidarität mit - dies zuhanden des Amtlichen Bulletins, damit wir wissen, von welchem Betrag wir sprechen: Das sind 113 Millionen Franken im Jahr, die solidarisch mitgetragen werden. Künftig aber müssen Blinde Fernsehgebühren bezahlen, Taube müssen Radiogebühren bezahlen. Ich frage Sie: Ist das fair? Nein! Heute können Sie sich entscheiden: Blinde können einfach Radiogebühren entrichten, Taube können [PAGE 268] Fernsehgebühren entrichten. Künftig werden sie gezwungen, die totalen 400 Franken - oder wie viel auch immer - zu bezahlen. Das ist nicht fair. Auch Diplomaten bezahlen übrigens keine Gebühren. Und wissen Sie, wer auch keine Gebühren bezahlt? Die SRG- und die Billag-Mitarbeiter. Argumentiert wird damit, dass dies ein Lohnbestandteil sei, das übernehme das Unternehmen für sie. Aber sowohl Billag als auch SRG sind über Gebühren finanziert.
Ich frage Sie: Ist es richtig, dass alle diese Personen keine Gebühren zu bezahlen haben, währenddem Leute, die effektiv keine Radio- oder Fernsehsendungen konsumieren wollen, Gebühren zu entrichten haben? Mir schreiben ältere Leute, die z. B. nicht mehr so gut sehen. Sie sagen, sie bräuchten keinen Fernseher. Mir schreiben junge Familien, die sagen, sie wollten aus pädagogischen Gründen gar keinen Fernseher. Mir schreiben junge Mütter, Alleinerziehende, die mit ihren Finanzen knapp durchkommen, aber nie aufs Sozialamt gehen würden; sie sagen, sie könnten sich die Gebühren nicht leisten. Sie sagen, wenn sie diese in Zukunft bezahlen müssten, könnten sie sich den Fernseher dazu nicht leisten. Merken Sie etwas? Sie schaffen neue Ungerechtigkeiten. Ich bitte Sie, für eine Opting-out-Möglichkeit für Privatpersonen auf der einen und für Unternehmen auf der anderen Seite zu sorgen.
Beim Minderheitsantrag zu den Privathaushalten haben wir von der Minderheit, wie schon gesagt, auch Mitglieder der grünen und der CVP/EVP-Fraktion an Bord. Das System wird ja umgekehrt: Heute muss man sich bei der Billag anmelden, künftig geht man davon aus, dass jeder gebührenpflichtig ist. Damit will man auch die Administration und die Bürokratie tiefhalten. Man bekommt heute aber ein Formular, das einem die Möglichkeit gibt, sich abzumelden. Ich finde wirklich, dass dies fair ist. Wenn jemand, zum Beispiel ein Blinder oder ein Tauber, die Geräte nicht nutzen kann und wenn jemand die Geräte wirklich nicht nutzt, dann soll er sich abmelden können.
Ich bitte Sie, diese vier zusammenhängenden Minderheitsanträge zu unterstützen.
Zum Antrag der Minderheit Fluri: Die Mitglieder der FDP-Liberalen Fraktion wollten zuerst kein Opting-out, dann haben sie gemerkt, dass ein gewisser Druck vonseiten der Bevölkerung besteht. Deshalb haben sie gesagt: Doch, wir wollen das, auf fünf Jahre befristet - in der Annahme, dass in fünf Jahren praktisch jeder gestorben ist, der noch auf klassische Weise Radio und Fernsehen benutzt. Das macht keinen Sinn. Seien wir den Leuten gegenüber ehrlich. Wenn jemand die Geräte nicht nutzt, soll er sich abmelden können. Sonst haben wir wirklich eine Steuer; dann können Sie dies nicht mehr negieren.
Zum Opting-out für Unternehmen: Ich denke, dazu wird es nachher noch Voten geben. Es ist einfach so: Unternehmen, juristische Personen, können weder Radio hören noch fernsehen. Bei dieser Massnahme der Revision geht es einzig darum, mehr Geld in die Gebührenkasse zu bekommen, damit nachher gesagt werden kann: "Ja, für die Privatpersonen sinken die Gebühren etwas." Es ist wirklich gewerbefeindlich. Die Grenze bei einem Jahresumsatz von 500 000 Franken ist völlig willkürlich. Denken Sie an ein Treuhandbüro, das nur drei, vier Beschäftigte, aber einen höheren Umsatz hat.
Der Bundesrat hat in der Botschaft vorgeschlagen, wie künftig die Firmen besteuert werden sollen. Wenn sie einen Jahresumsatz zwischen 1 und 5 Millionen Franken erzielen, sollen sie 1000 Franken bezahlen; bei einem Jahresumsatz zwischen 5 und 20 Millionen Franken sind es 2500 Franken; bei einem Jahresumsatz zwischen 20 und 100 Millionen Franken 6000 Franken und bei einem Jahresumsatz von mehr als einer Milliarde 39 000 Franken. Es ist ja offensichtlich: Hier geht es nur darum, mehr Geld in die Gebührenkasse zu kriegen. Das lehne ich ab.
Ich bitte Sie also, meine Minderheitsanträge zu unterstützen und fair zu bleiben, wenn Sie schon diese Steuer einführen. Leute, die diese Angebote nicht nutzen können oder nicht nutzen wollen, sollen sich abmelden können. Wir sollten also ein Opting-out einführen.