Rytz Regula · Nationalrat · 2014-03-12
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Natalie Rickli hat es vorhin gesagt, hier haben die Grünen für einmal und auch zum einzigen Mal die gleiche Sicht der Dinge wie die SVP-Fraktion. Ich habe es in der Eintretensdebatte bereits gesagt: Der Gebührencharakter dieser Medienabgabe ist für uns auch davon abhängig, dass es diese Opting-out-Lösung gibt. Opting-out eben in dem Sinne, dass sich Personen und Haushalte, die über keine Empfangsgeräte verfügen, aber auch keinen Medienkonsum haben, von dieser Abgabe befreien lassen können. Ob es diese Haushalte und Personen wirklich gibt, weiss ich nicht. Ich kenne keine Personen, die weder ein Fernsehgerät noch ein Radiogerät, noch einen Computer mit einem Internetanschluss, noch ein Smartphone haben. Ich rede auch nicht pro domo, aber es mag sie geben, und wenn es sie gibt, dann sollen sie sich auch von dieser Gebühr befreien lassen können.
Kurt Fluri hat das Mengengerüst vorhin schön berechnet, es kann sich um maximal 20 000 Haushalte handeln, wahrscheinlich noch um sehr viel weniger. Deshalb ist auch die Umsetzung, ist der Vollzug dieses Opting-out nicht so kompliziert. Mit dem Systemwechsel wird die Beweislast sozusagen umgekehrt. Jetzt muss nicht mehr die Billag oder dann die neue Erhebungsstelle herausfinden, wer über ein Empfangsgerät für Radio und Fernsehen oder über sonst etwas verfügt. Man muss sich vielmehr abmelden, wenn man die Rechnung erhält, und sagen, man sei kein Medienkonsument und man habe keine entsprechenden Geräte. Dann muss man sich dazu verpflichten, dass dies kontrolliert werden kann. Man muss das Einverständnis geben, dass man eine saftige Busse bezahlt, wenn man dann trotzdem beim Medienkonsum über das Smartphone erwischt wird.
Ich gehe davon aus, dass es nur ganz wenige Haushalte sind, die überhaupt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können. Es ist aber systemimmanent wichtig, dass es diese Möglichkeit gibt, um den Gebührencharakter dieser Medienabgabe zu unterstützen. [PAGE 271]
Nicht einverstanden sind wir hingegen mit dem Opting-out für die Unternehmen. Bereits 70 Prozent der Unternehmen müssen diese Gebühr ohnehin nicht bezahlen. Dass nun bei den Unternehmen mit einem Umsatz über 500 000 Franken solche darunter sind, die keinen Computer und keinen Internetanschluss haben, ist äusserst unwahrscheinlich. Auch in den Ställen, Max Binder, ist unterdessen der Computer eingezogen, auch in der Landwirtschaft arbeitet man mit den neusten Geräten und Instrumenten. Deshalb würde diese Opting-out-Lösung für Unternehmen wirklich von gar niemandem genutzt werden können. Deshalb macht es auch keinen Sinn, sie einzuführen.
Wir sind auch gegen die generelle Befreiung der Unternehmen von dieser Medienabgabe - dazu habe ich mich vorhin noch nicht geäussert. Frau Bundesrätin Doris Leuthard hat es vorhin klar und deutlich gesagt: Wenn die Unternehmen befreit werden, dann zahlen die privaten Haushalte umso mehr. Eben genau die alleinerziehende Mutter, die Natalie Rickli erwähnt hat, die nicht einmal 4000 Franken - weniger als der geforderte Mindestlohn - verdient, muss dann die Zusatzkosten berappen, von denen die Unternehmen sich entlasten.
Auch das Doppelbesteuerungsargument ist nicht besonders überzeugend. Wenn es heisst, dass die Mitarbeitenden eines Unternehmens schon privat Radio- und Fernsehgebühren bezahlt hätten und das Unternehmen deswegen keine Radio- und Fernsehgebühren bezahlen sollte, dann könnte man auch sagen, dass die Unternehmen generell keine Steuern bezahlen müssten, weil ihre Mitarbeiter ja auch die Steuern für die Schulen, die Strassen oder das Gesundheitssystem bezahlt hätten. Damit wäre jede Steuer für das Unternehmen eine Art Doppelbesteuerung. Das wäre ja dann wirklich sehr absurd; so würden sich die Unternehmen vollständig von der Finanzierung des Service public und der staatlichen Ausgaben und Aufgaben abmelden. Das wäre die absolute Entsolidarisierung, die dann die Bürgerinnen und Bürger, auch die mit kleinen Einkommen, stark belasten würde.
Deshalb sind wir nur für den Minderheitsantrag Rickli Natalie zum Opting-out, alle anderen Minderheitsanträge lehnen wir ab.