preparatory:AB 150398
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12
Wortprotokoll
Vorerst werde ich die Gründe gegen die Minderheitsanträge zum Opting-out für Haushalte darlegen, dann den Minderheitsantrag zum Opting-out für Unternehmen behandeln und am Schluss noch die Einzelanträge Grossen Jürg und Schilliger betreffend Befreiung der Unternehmen von der Abgabe.
Der Minderheitsantrag Rickli Natalie verlangt eine dauerhafte Opting-out-Möglichkeit für Haushalte; der Minderheitsantrag Fluri verlangt ein Opting-out für Haushalte, auf fünf Jahre begrenzt. Von allen Themen dieser Gesetzesrevision hat das Opting-out die Kommission am stärksten beschäftigt. Vor allem das Opting-out für Haushalte war umstritten, und die Meinungsbildung verlief nicht gradlinig. Nach einer ersten Diskussion sprach sich eine Mehrheit grundsätzlich dafür aus und beauftragte die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer konkreten Gesetzesregelung. Die Verwaltung unterbreitete der Kommission darauf eine Regelung in zwei Varianten: eine für ein dauerhaftes Opting-out, die andere für eine auf fünf Jahre begrenzte Befreiungsmöglichkeit. Nach der zweiten Diskussion in der folgenden Sitzung entschied die Kommission jedoch mehrheitlich, gar keine Opting-out-Möglichkeit für Haushalte zu empfehlen, weder eine dauerhafte noch eine temporäre.
Die Mehrheit ist der Ansicht, der entscheidende Vorteil der neuen Abgabe sei, dass die bisherige Anknüpfung der Abgabepflicht an das Empfangsgerät aufgegeben wird. Wenn nun mit dem Opting-out die Anknüpfung an die Geräte bestehen bleibt, schleppt man auch die meisten Probleme der heutigen Empfangsgebühr in das neue Abgabesystem hinein. Ich rufe diese Probleme in Erinnerung: die Abgrenzungsfragen rund um den Begriff "Empfangsgerät", das aufwendige System der An- und Abmeldung, die Schwarzhörer und -seher und die Kontrollen in den Haushalten. All diese Nachteile kosten Zeit und Geld und bescheren öfters Ärger bei den Betroffenen. Wird eine Opting-out-Möglichkeit in die Vorlage aufgenommen, dann bleiben uns diese Mängel fast alle erhalten. Einzig das heutige Meldeprinzip fiele dahin, es würde durch ein Abmeldeprinzip ersetzt.
Den Vorteil, dass die heutigen Probleme der Empfangsgebühr wegfallen, bewertet die Kommissionsmehrheit höher als den Umstand, dass künftig auch jene Personen die Abgabe bezahlen müssen, die effektiv kein einziges Empfangsgerät im Haushalt haben und die daher keine direkte Gegenleistung für die Abgabe erhalten.
Dazu ist zu sagen, dass bereits heute nur ein Bruchteil der Haushalte, weniger als 1 Prozent, tatsächlich über kein einziges Gerät verfügt - auch über kein Mobiltelefon und keinen Computer mit Internetanschluss -, mit dem Radio- oder Fernsehprogramme empfangen werden können. Der Anteil dürfte in den kommenden Jahren noch kleiner werden. Denken wir daran, dass die neue Abgabe nicht vor 2018 eingeführt wird. Mit einem Opting-out für diese verschwindend kleine Minderheit müssten aber die restlichen 99 Prozent der Haushalte eine höhere Abgabe bezahlen. Denn der administrative Mehraufwand für das Befreiungsverfahren und die Kontrollen sowie der Minderertrag der Abgabe müssten natürlich auf alle, die eine Abgabe zahlen, überwälzt werden; man vermutet da Kosten von 20 Millionen Franken. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt, kein Opting-out für Haushalte in die Vorlage aufzunehmen, weder ein dauerhaftes noch ein befristetes.
Nun komme ich zum Antrag der Minderheit Rickli Natalie betreffend das dauerhafte Opting-out für Unternehmen. Die Kommissionsmehrheit lehnt auch ein Opting-out für Unternehmen ab, und zwar noch deutlicher als ein Opting-out für Haushalte. Die Möglichkeit eines Opting-outs für Unternehmen hatte die Kommission bereits nach der Grundsatzdiskussion verworfen. Die Gründe dagegen sind zunächst einmal dieselben wie die gegen ein Opting-out für Haushalte; ich verzichte darauf, sie nochmals zu erläutern.
Der Kommissionsmehrheit erscheint ein Opting-out für Unternehmen noch weniger notwendig als dasjenige für Haushalte, weil durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Befreiungsgrenze von 500 000 Franken Umsatz bereits rund 70 Prozent der Unternehmen von der Abgabe befreit sind. Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche Befreiungsmöglichkeit für Unternehmen unnötig und würde einen ungerechtfertigten bürokratischen Mehraufwand und Kontrollen nach sich ziehen. Schliesslich ist zu vermuten, dass wohl kaum ein Unternehmen mit mehr als 500 000 Franken Umsatz nicht mindestens einen Computer mit Internetanschluss besitzt, dass also ohnehin kaum ein solches Unternehmen vom Opting-out profitieren könnte.
Die Kommission empfiehlt deshalb mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, kein Opting-out für Unternehmen in die Vorlage aufzunehmen.
Nun komme ich noch zu den Einzelanträgen Grossen Jürg und Schilliger, die deckungsgleich sind. Die Herren Grossen Jürg und Schilliger möchten die Unternehmen gänzlich von der Abgabe befreien. Die Kommission hat über eine Befreiung nach der Anzahl der Mitarbeitenden in einem Unternehmen gesprochen. Konkret war die Idee, alle Unternehmen mit weniger als fünfzig Mitarbeitenden von der Abgabe zu befreien. Die Idee fand wenig Anklang, und so gibt es auch keinen Minderheitsantrag in diese Richtung. Man wollte die Unternehmen nicht zuungunsten der Haushalte entlasten.
Die Einzelanträge Grossen Jürg und Schilliger sind aus folgenden Gründen abzulehnen: Der gesamte Abgabeertrag der Unternehmungen beträgt gemäss Botschaft des Bundesrates rund 200 Millionen Franken, also etwa 15 Prozent des Gesamtertrags. Die Beiträge der Privathaushalte belaufen sich auf rund 1,1 Milliarden Franken. Werden die Unternehmen aus der Vorlage gestrichen, werden die Privathaushalte für diesen Anteil aufkommen müssen.
Die Kompensation dieser 200 Millionen beträgt etwa 65 Franken pro Haushalt. Dies würde zur Folge haben, dass die Abgabe pro Haushalt nicht wie vorgesehen um fast 15 Prozent auf 400 Franken reduziert werden könnte, sondern gleich wie heute um die 460 Franken betragen würde. Mit der Erfassung aller Haushalte war in dieser Vorlage das Ziel verbunden, den Betrag pro Haushalt, der heute für die Abgabe bezahlt werden muss, zu senken. Die Entlastung der Haushalte würde mit einer Zustimmung zu den Einzelanträgen dahinfallen.
Ein wichtiger Punkt, der erwähnt sein muss: Diese Abgabe ist nichts Neues für Unternehmen. Die heute geltende niedrigste Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen für Betriebe beträgt 612 Franken. Mit der neuen Regelung würden - wie bereits ausgeführt - 70 Prozent aller Unternehmen von der Abgabe befreit. Dies ist der grosse Unterschied zur heutigen Empfangsgebühr, bei der es gar keine Ausnahmen für Unternehmen mit Empfangsgeräten gibt. Weitere 50 000 Unternehmen oder 10 Prozent aller Unternehmen, jene mit einem Umsatz zwischen 500 000 und 1 Million Franken, werden finanziell entlastet. Sie bezahlen neu 500 Franken. Weiter kommt hinzu, dass die Abgabe auf der höchsten Stufe tiefer ist als die bisherige Höchstbelastung.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es Sinn macht, die Mehrheit der Unternehmen, vor allem auch die kleinen und ganz kleinen Unternehmen, die bei uns in der Schweiz sehr bedeutend sind, von der Abgabe zu befreien und dazu auch noch die Haushalte zu entlasten. Eine Erhöhung der Abgabe für die Haushalte um 15 Prozent, um auch noch die mittleren und grossen Unternehmen zu entlasten, kann nicht Sinn und Zweck dieses Gesetzes sein.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Einzelanträge abzulehnen.