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Hurter Thomas · Nationalrat · 2014-03-12

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-12

Wortprotokoll

Wir befinden uns auf Seite 14 der Fahne; ich spreche zum Minderheitsantrag zu Artikel 40 Absatz 1.

Grundsätzlich haben wir eine sehr grosse Vielfalt an Lokalradios und lokalen Fernsehveranstaltern. Viele von Ihnen mögen sich wahrscheinlich an die Zeit erinnern - wir alle waren noch etwas jünger -, als noch keine Auswahl bezüglich Lokalradios und Lokalfernsehen bestand. Erst der Kampf der damaligen Radiopiraten war eigentlich die Initialzündung und bescherte unserem Volk diese Vielfalt. Die Privatradios gehören mittlerweile in vielen Regionen zu den nicht mehr wegzudenkenden Medien. Ähnlich ist es auch mit den lokalen Fernsehsendern.

Sie kennen aber auch die finanzielle Situation der Privatradios und lokalen Fernsehsender. Diese ist nach wie vor schwierig, und deshalb ist der Gebührenanteil respektive das Gebührensplitting nicht ganz unwichtig. Der Markt in diesem Bereich ist nicht viel grösser geworden, doch das Konsumieren von Informationen und Unterhaltung ist um einiges vielfältiger geworden. Zusätzliche Werbeeinnahmen zu akquirieren gestaltet sich oft sehr schwierig. Auf der anderen Seite haben aber genau diese lokalen Medien eine wichtige Funktion für die Regionen, indem sie nämlich die lokale Bevölkerung einbeziehen, sich ihr annehmen und auch über sehr viel Lokales berichten.

Bis heute war es so, dass der Anteil an Empfangsgebühren ungefähr 4 Prozent für Radios und 4 Prozent für das Fernsehen betrug. Der Bundesrat will neu 3 bis 5 Prozent, das heisst, er will eine Spannweite, und es könnte sogar sein, dass er weniger geben würde. Eine Mehrheit in der Kommission will sogar eine Erhöhung auf 4 bis 5 Prozent. Meine Minderheit will die 4 Prozent, die wir bis heute ungefähr hatten, zementieren. Gemäss Entwurf des Bundesrates, das habe ich ausgeführt, könnte es auch weniger sein.

Es gibt zwei Gründe, warum Sie meine Minderheit unterstützen sollten, nämlich erstens die Planungssicherheit und zweitens die Vermeidung einer weiteren Erhöhung der Abhängigkeit:

Ich komme zum ersten Grund: Variable Abgabenteile kreieren Unsicherheiten und sind schwierig planbar. Deshalb sollte dieses Vorgehen abgelehnt werden. Wie ich erwähnt habe, kann es mit der bundesrätlichen Vorlage sogar sein, dass die Lokalradios und die Lokalfernsehen weniger bekommen als heute. Ich denke, dass das nicht in unserem Sinne ist.

Ich komme zum zweiten Grund: Obschon ich eine gewisse Unterstützung anerkenne, möchten wir hier aber keine Erhöhung beschliessen. Mehr wäre immer schön, das ist wie überall, aber die Abhängigkeit von Gebühren wird dadurch nur erhöht. Ich habe mich übrigens mit den Vertretern von Privatradios und Privatfernsehen unterhalten. Sie haben mir klar signalisiert, dass sie mit der aktuellen Situation durchaus leben können.

Ich komme zum Schluss: Indem Sie den Antrag meiner Minderheit unterstützen, stärken Sie das geltende Recht; Sie zeigen damit nämlich, dass Sie diese Abgabe in der Höhe von 4 Prozent sichern wollen. Der bundesrätliche Entwurf schafft nur neue Unsicherheiten, und es kann sogar weniger herausschauen. Eine Erhöhung, wie sie die Mehrheit will, verstärkt die Abhängigkeit.

Deshalb bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen, denn beides, was sonst vorgeschlagen wird, ist nicht gewünscht.