Amherd Viola · Nationalrat · 2014-03-12
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst für die Minderheit Candinas und dann auch gleich für die Fraktion, dann geht das in einem. Gut, für einmal kann ich Ihnen im Namen der CVP/EVP-Fraktion die Annahme eines Minderheitsantrages empfehlen, und zwar jenes von Herrn Candinas.
Gemäss aktuellem Gesetz ist ein Anteil von je 4 Prozent vom Ertrag der Radio- und Fernsehempfangsgebühr für das Gebührensplitting der lokalen Veranstalter zu reservieren. Dieser Teil darf nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Heute befindet sich in diesem Topf ein Überschuss. Dieser Überschuss entstand, weil die Gebührenanteile der privaten Radio- und Fernsehstationen in der Phase zwischen dem Inkrafttreten des RTVG und der Erteilung der definitiven Konzessionen nicht ausgeschüttet wurden. Das aktuelle RTVG sieht keine Verwendungsmöglichkeit für diesen Überschuss vor. Das heisst, der Betrag ist blockiert. Um diesen verwenden zu können, müssen wir jetzt eine gesetzliche Grundlage schaffen. Es geht um einen Überschuss von etwa 45 Millionen Franken. Eine äusserst knappe Mehrheit hat sich für die Rückzahlung dieses Betrages an die Gebührenzahlenden ausgesprochen, auch wenn jeder Haushalt am Schluss nur etwa 14 Franken erhält.
Das Ganze erinnert mich ein wenig an die KVG-Korrektur, wo wir auch Geld hin und her geschoben haben. Der Gesetzgeber sah dieses Geld ursprünglich ganz klar für die privaten Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen vor, und so soll das Geld aus Sicht der grossen Minderheit auch diesen zukommen. Es wurde von der Bevölkerung nicht zu viel einkassiert, wie man den Eindruck erhalten könnte, sondern es wurde eben nicht alles ausbezahlt. Eine Rückzahlung von 14 Franken bringt dem Einzelnen sehr wenig, verursacht aber viel Bürokratie und Kosten.
Dieses Geld wird viel gescheiter zur Qualitätssteigerung der Radio- und Fernsehangebote investiert. So will die Minderheit den angehäuften Überschuss zu einem Viertel für die Aus- und Weiterbildung der Medienschaffenden und zu drei Vierteln für die Förderung neuer Verbreitungstechnologien sowie digitaler Fernsehproduktionsverfahren einsetzen. Für die Zukunft wird der einkassierte Betrag nicht mehr fix bei 4 Prozent liegen, sondern variabel sein. Wir stimmen nachher darüber ab. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit sich durchsetzen wird; das werden wir noch sehen. In diesem Sinne bitte ich Sie, der starken Minderheit Candinas zuzustimmen und einen Schritt zur Qualitätssteigerung bei den Radio- und Fernsehveranstaltern zu machen.
Ich spreche noch kurz zu Artikel 44 Absatz 3 und Artikel 80 Absatz 2. In Artikel 40 Absatz 1 wird der Radio und Fernsehen zustehende Abgabenanteil festgelegt. Gemäss heutigem Gesetz sind es eben diese 4 Prozent. Der Bundesrat schlägt neu einen Anteil zwischen 3 und 5 Prozent vor. Die Kommissionsmehrheit ist damit einverstanden, dass anstelle eines fixen Betrages eine Bandbreite vorgesehen wird. Diese soll aber nicht unter den heute geltenden Ansatz von 4 Prozent gehen. Die Mehrheit schlägt deshalb einen Abgabenanteil von 4 bis 5 Prozent vor. Die Flexibilität wird gegenüber dem aktuellen Ansatz nach oben, aber nicht nach unten gewährt. Eine Minderheit wünscht, bei der bestehenden Regelung zu bleiben, das heisst bei einem festen Abgabenanteil von 4 Prozent. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Kommissionsmehrheit, welche mindestens den heute geltenden Ansatz, aber mit einer Öffnung nach oben, vorsieht. Dies ist für die Betreiber wichtig, da sie vor allem bezüglich Investitionen in die Infrastruktur und die Ausbildung sowie die Förderung von Mitarbeitenden auf eine langfristige Planungssicherheit angewiesen sind.
Zu Artikel 44 Absatz 3: Die bundesrätliche Fassung, der auch die Kommissionsmehrheit folgt, hält zur Vermeidung von Medienkonzentrationen fest, dass ein Veranstalter maximal zwei Fernseh- und zwei Radiokonzessionen erwerben kann. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist dies eine einfache Bestimmung zum Erhalt der Medien - und damit zum Erhalt der Meinungs- und Angebotsvielfalt, welche wir nicht missen wollen. Entsprechend bitten wir Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Artikel 80 Absatz 2 regelt die Zusammensetzung des Stiftungsrates der Stiftung für Nutzungsforschung Mediapulse. Die Kommissionsmehrheit ergänzt den bundesrätlichen Entwurf dahingehend, dass bei der Zusammensetzung des [PAGE 286] Stiftungsrats die Sprachregionen und die Geschlechter angemessen zu berücksichtigen sind. Eine Minderheit lehnt diese Ergänzung ab. Die CVP/EVP-Fraktion bittet Sie, der Mehrheit zu folgen. Service public bzw. Kohäsion des Landes wünschen wir uns auch in diesem Stiftungsrat, nicht nur bei den Angeboten von Fernsehen und Radio.
Insgesamt bittet Sie die CVP/EVP-Fraktion, bei Artikel 109a die Minderheit Candinas zu unterstützen und im Übrigen überall der Mehrheit zu folgen.