Müller Philipp · Nationalrat · 2014-03-12
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Der Ständerat hat am 11. Dezember 2013 das Ausländergesetz, welches seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, teilweise überarbeitet. Er tat dies aufgrund einer Vorlage des Bundesrates, der das ebenfalls beschlossen und diese Vorlage dem Ständerat als Erstrat vorgelegt hat.
Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates hat diese Vorlage am 13. Februar 2014 beraten. Das Datum des 13. Februar wird Ihnen etwas sagen. Es liegt einige Tage nach der denkwürdigen Abstimmung vom 9. Februar über die Masseneinwanderungs-Initiative. Dieses Ergebnis vom 9. Februar hat denn auch die Debatte über die Revision des Ausländergesetzes massgeblich geprägt. Aber nicht nur das Ergebnis des 9. Februar hat die Diskussion geprägt. Ebenfalls bemängelt worden ist in der Kommission - zumindest von der Kommissionsmehrheit -, dass einige parlamentarische Initiativen, die teilweise oder sogar mehrheitlich aus dem Jahr 2008 stammen und denen die zuständigen Kommissionen beider Räte Folge gegeben haben, in der Vorlage des Bundesrates bzw. den Beschlüssen des Ständerates nicht berücksichtigt worden waren. In dieser Vorlage der Revision des Ausländergesetzes wäre eigentlich die Umsetzung dieser parlamentarischen Initiativen angebracht gewesen.
Das war denn auch der Grund dafür, dass die Kommission zuerst über Nichteintreten diskutiert hat. Ein Nichteintretensantrag lag vor, wurde aber verworfen. Sie werden die Begründung für den Nichteintretensantrag dann noch hören. Der Nichteintretensantrag wurde primär deshalb eingereicht, weil es als störend empfunden wurde, dass die Vorlage schwergewichtig im Bereich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern legiferieren will. Das war nach meiner Erinnerung der wesentliche Punkt der Begründung. Die Kommission hat den Nichteintretensantrag abgelehnt, und zwar mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Nach dem Eintreten hat man in der Kommission über eine Rückweisung aus den genannten Gründen diskutiert. Einerseits fand man wegen des Ergebnisses des 9. Februar, also einige Tage vor dieser Kommissionssitzung, dass die neue Verfassungsbestimmung eigentlich in diesem Ausländergesetz umgesetzt werden könnte und müsste. Sie kennen den Zeitplan. Bis Ende Jahr soll diesbezüglich eine Vernehmlassungsvorlage vorliegen. Andererseits gibt es eben die genannten parlamentarischen Initiativen, die in der Vorlage nicht enthalten bzw. umgesetzt sind.
Das war die Motivation und die Begründung für einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit dem konkreten Auftrag, den parlamentarischen Initiativen, denen von den Kommissionen beider Räte Folge gegeben worden ist, sowie dem Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative in einer neuen Vorlage Rechnung zu tragen, die dann wieder in die Kommission kommt.
Ich bin jetzt seit bald elf Jahren Mitglied der Staatspolitischen Kommission. Ich habe es noch nie erlebt, dass wir einstimmig entschieden haben - wir haben es diesmal getan. Die Kommission hat also einstimmig beschlossen - einstimmig, ich betone es; das ist selten genug in diesem sensiblen Bereich -, den Rückweisungsantrag zu unterstützen und den Bundesrat zu beauftragen, eine Revision des Ausländergesetzes an die Hand zu nehmen, die dem besagten Abstimmungsergebnis vom 9. Februar Rechnung trägt und die parlamentarischen Initiativen, denen schon vor Jahren Folge gegeben worden ist, aufnimmt.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen daher einerseits, auf die Vorlage einzutreten, und andererseits, die Rückweisung zu unterstützen.