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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2014-03-12

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-12

Wortprotokoll

Seit Jahren wird über die Notwendigkeit neuer Gesetzesbestimmungen oder neuer Verfassungsbestimmungen betreffend Fragen der Integration diskutiert. Dabei besteht dafür gar keine Notwendigkeit; denn dieser ganze Bereich ist an sich schon sehr klar geregelt.

Wenn Sie Artikel 6 der Bundesverfassung anschauen, dann sehen Sie, dass dort der Grundsatz der Selbstverantwortung festgehalten ist. Genau dieser Grundsatz wird auch ins Ausländergesetz aufgenommen, in Artikel 4 Absatz 3, indem dort vom entsprechenden Willen der Ausländerinnen und Ausländer gesprochen wird, der zwingende Voraussetzung dafür ist, dass ein Integrationsprozess überhaupt in Gang kommen kann. Artikel 4 Absatz 4 des Ausländergesetzes formuliert dann unmissverständlich: "Es ist erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen." An sich sind also die Grundsätze hier schon klar geregelt. Und es ist, wenn man die Verfassung durchsieht, eben keine Kompetenz des Bundes auszumachen, hier weiter gehende gesetzliche Regelungen zu erlassen.

Trotzdem schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft, dass die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen stünden. Er stützt sich da vor allem auf Artikel 121 der Verfassung. Wenn man dann aber diesen Artikel nachschlägt, sieht man, dass das EJPD vor einigen Jahren ein Kurzgutachten hat machen lassen über die Bundeskompetenzen im Integrationsbereich, und in diesem Gutachten steht wiederum: "Die Frage, ob der Bund allein gestützt auf Artikel 121 Absatz 1 der Bundesverfassung Fragen der Integration der Ausländerinnen und Ausländer regeln kann und wie weit dies möglich ist, kann nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet werden, sondern stellt sich weitaus komplexer dar."

Nun ist noch einmal etwas passiert, und zwar gab es vor dreieinhalb Jahren eine Abstimmung, im November 2010, Sie erinnern sich. Es handelte sich damals um den Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative. Dieser Vorschlag enthielt einen Verfassungsartikel, der dem Bund die Kompetenz zuordnen wollte, die Integration zu regeln. Darin stand unter anderem, der Bund habe die Grundsätze der Integration festzulegen. Er habe Integrationsmassnahmen zu fördern, und er habe den Stand der Integration zu überprüfen, und, wenn dieser als nicht genügend erachtet werde, entsprechende gesetzliche Regelungen zu erlassen. Dieser Artikel wurde bekanntlich vom Volk und von allen Ständen verworfen. Damit, meinen wir, hat der Verfassunggeber definitiv Klarheit geschaffen. Der Bund hat keine Kompetenz im Bereich der Integration. Diese braucht es auch nicht, denn Integration ist die Obliegenheit der Zuwanderer. Diese Frage muss, wenn es denn eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist, auf kommunaler Ebene geregelt werden, allenfalls auf kantonaler Ebene, aber sicher nicht auf Bundesebene.

Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier über Gesetzgebungsprojekte diskutieren, für die uns die Kompetenz fehlt. Wir haben vorhin über das Radio- und Fernsehgesetz diskutiert, obwohl wir zur Einführung der beschlossenen Mediensteuer keine verfassungsmässige Kompetenz haben; hier ist das ebenso der Fall. Das stellt diesem Rat ein schlechtes Zeugnis aus.

Darum beantragen wir Ihnen, nicht auf diese Vorlage einzutreten.