Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-05-06
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-05-06
Wortprotokoll
Ich verzichte darauf, zur Frage des Eintretens zu sprechen. Das ist ja trotz der Voten von Herrn Kollege Giezendanner in der Kommission unbestritten gewesen, und es ist es auch heute. Es besteht kein Nichteintretensantrag. Unsere Fraktion unterstützt beide Vorlagen geschlossen. Sie unterstützt jeweils die Anträge der Mehrheit.
Zum ersten Erlass, zum Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen: Dieser Gesetzentwurf ist in der Kommission ohne Gegenstimmen so verabschiedet worden. Wir haben uns auch eingehend über die Funktion des Verkehrsleiters unterhalten. Herr Giezendanner hat sich in der Kommission intensiv an der Diskussion beteiligt, im Dialog mit den Vertretern der Verwaltung, also des Bundesamtes für Verkehr. Er hat anschliessend keinen Änderungsantrag gestellt, er hat auch keinen Minderheitsantrag und auch keinen Nichteintretensantrag eingereicht. Deswegen müssen wir ihn leider enttäuschen. Wir können gar nicht für Nichteintreten stimmen und damit unsere Transportgewerbefreundlichkeit auch gar nicht beweisen. Diese Möglichkeit besteht gar nicht, aber es gibt dann natürlich eine Gesamtabstimmung. Ich gehe aber davon aus, dass wir dieses Gesetz unterstützen werden. Wir haben nämlich in der Kommission gehört, dass sich de facto, insbesondere auch mit diesem Verkehrsleiter, gegenüber dem heutigen Zustand gar nichts ändert.
Umstrittener war das Bundesgesetz über die Personenbeförderung, das PBG. Es gibt dort noch verschiedene Minderheitsanträge. Wir bleiben bei Artikel 20a bei der Mehrheit. Wir sind der Auffassung, dass die Bekanntgabe der Daten auf andere Weise möglich sein soll, das heisst mündlich, telefonisch, und dass es dazu nicht zwingend ein Abrufverfahren braucht. Wir sehen die Problematik nicht, die die Minderheit hier offenbar sieht. Wir möchten das Ganze auch etwas unaufgeregter betrachten. Es geht darum, bezüglich des Datenschutzes eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Es geht nicht darum, den Datenschutz gegenüber den allgemein geltenden Regeln des Datenschutzes zu reduzieren, sondern es geht darum, eine gesetzliche Grundlage für die Bekanntgabe der Daten zu schaffen. Wir sind der Auffassung, dass dies rechtsstaatlich unbedenklich ist.
Bei Artikel 57 Absatz 4 Litera i, beim Antrag der Minderheit Binder, sind wir der Meinung, dass wir beim bisherigen Recht bleiben sollten. Es ist ja nicht so, dass heute der Unwille, seine Identität bekanntzugeben, ohne Konsequenzen bleibt. Wir haben bereits heute in Artikel 20 des PBG eine Bestimmung - sie ist im Rahmen der Bahnreform 2 aufgenommen worden -, die vorsieht, dass Reisende, die keinen gültigen Fahrausweis vorweisen und sich über ihre Identität nicht ausweisen können, einen Zuschlag bezahlen müssen. Die Frage, die Herr Binder jetzt stellt, ist die Frage, ob man das strafrechtlich mit einer Busse sanktionieren will. Wir sind der Auffassung, dass das übertrieben wäre. Wir kennen auch im zivilen Leben keine Pflicht, sich auszuweisen. Auch ein Polizist oder eine Polizistin kann von Ihnen keinen Identitätsnachweis verlangen, wenn kein konkreter Handlungsverdacht besteht. Es gibt bei uns keine Verpflichtung, immer eine Identitätskarte, einen Pass oder ein anderes Identifikationspapier auf sich zu tragen. Wir fänden es falsch, das jetzt im PBG neu einzuführen. Wir bitten Sie also, sich hier der Mehrheit anzuschliessen.
Die Motion 14.3000 betreffend Laserpointer betrifft eine ernsthafte Materie und ein echtes Problem. Dennoch beantragen wir Ihnen, diese Motion abzulehnen. Wir wissen, dass sich in der Kommission dazu keine Minderheit gebildet hat, aber heute haben wir eine andere Situation. Es heisst am Schluss der Stellungnahme des Bundesrates, dass ein Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall, der auch Laserpointer umfasst, in Bearbeitung sei. Der Bundesrat hat am Schluss geschrieben, die Vernehmlassung sei für den Frühling 2014 geplant. Diese Vernehmlassung ist inzwischen eröffnet worden. Deswegen bitten wir Sie, sich dieser überholten Motion nicht anzuschliessen; sie ist schlicht und einfach heute nicht mehr nötig. Eine Anpassung des Strafgesetzbuches wäre materiell-rechtlich nicht vertretbar, wenn es darum geht, die heute definierten Erfolgsdelikte mit einem Spezialtatbestand Laserpointer zu ergänzen. Das wäre schädlich im Sinne des gesamten Strafrechts, und bezüglich des Vorentwurfes zum Bundesgesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall ist diese Motion nicht mehr nötig. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, sie abzulehnen - nicht weil wir das Thema und die Problematik unterschätzen und verniedlichen würden, sondern weil sie, wie gesagt, nicht mehr nötig ist.
Der Motion zur Überprüfung von Personendaten im Abrufverfahren bitten wir hingegen zuzustimmen, im Sinne der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates. Die bereits mehrfach wiederholten Argumente sind auch die unsrigen, und ich wiederhole sie somit nicht mehr.
Wir bitten Sie also, bei den Gesetzentwürfen der Mehrheit zu folgen, die Motion zu den Laserpointern abzulehnen und die Motion zur Überprüfung der Personendaten im Abrufverfahren zu unterstützen.