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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2001-10-03

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-03

Wortprotokoll

Ich glaube, es kann nicht Sache einer Redaktionskommission sein, wenn materielle Unstimmigkeiten auftreten, diese zu entscheiden - dann hat das Organ, das diese Unsicherheit geschaffen hat, nämlich entweder der eine oder der andere Rat, das zu korrigieren. Es kann nicht einer Redaktionskommission überlassen sein, hier die Richtigkeit interpretierbarer Entscheide auszudeuten. Das ist eine ganz einfache Feststellung.

Deshalb bitte ich Sie, diese Beurteilung der Kommission gegenüber vorzunehmen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

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