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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2014-05-06

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2014-05-06

Wortprotokoll

Ich komme aus dem Kanton St. Gallen. Im Kanton St. Gallen gab es eine Volksabstimmung zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung, und die Mehrheit der Bevölkerung im Kanton St. Gallen hat sich für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung ausgesprochen. In diesem Kanton, im Kanton St. Gallen, hat auch die politische Mitte mit der CVP der Abschaffung der Pauschalbesteuerung zugestimmt. Trotzdem gibt es sie heute noch im Kanton St. Gallen, weil Regierung und Parlament einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hatten, der eine Verschärfung vorsah und der, wie auch der Ausgang einiger anderer Volksabstimmungen, zu einem Kompromiss und zu einem klaren Trend geführt hat, der in Richtung Abschaffung der Pauschalbesteuerung geht.

Die Argumente gegen die Abschaffung der Pauschalbesteuerung und die in diesem Zusammenhang geäusserten Ängste haben Sie gehört. Die Pauschalbesteuerung stellt einen Vorteil im interkantonalen Steuerwettbewerb dar. Mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung auf nationaler Ebene haben Sie jetzt die Chance, diese Angst und diese Sorge zu beseitigen, dass reiche Ausländer in Nachbarkantone abwandern könnten. Mit einer Annahme der Initiative schaffen Sie bezüglich Besteuerung von ausländischen Millionären gleiche Voraussetzungen in allen Kantonen. Es bleibt dann noch die zweite Angst, dass ausländische Millionäre die Schweiz verlassen könnten. Was ist denn das Worst-Case-Szenario, das überhaupt eintreten könnte? Im allerschlimmsten Fall müssten wir die Steuern anheben, um den Steuerausfall zu kompensieren. Ob dieser Fall überhaupt eintritt, ist umstritten, weil die Schweiz als Wohnland für Millionäre aus dem Ausland ja nicht nur die Pauschalbesteuerung als einzigen Vorteil bietet. Wir wissen auch, dass wir es uns leisten könnten und dass wir diesen Worst Case auch bewältigen würden - und das ist unbestritten -, wenn dieser Worst Case eintreten würde.

Es gibt eine berechtigte Sorge: Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung trifft die Romandie und das Tessin stärker als die deutschsprachigen Kantone. Aber machen wir uns nichts vor: Die Attraktivität, welche die Schweiz mit Wohnlage, politischer Stabilität, Infrastruktur und Pauschalbesteuerung französischen Millionären bietet, hängt nicht allein von der Pauschalbesteuerung ab. Sie hängt auch davon ab, ob und wie diese Millionäre in Frankreich besteuert werden. Dazu hat es bereits ein Säbelrasseln gegeben. Und eines ist klar: Je stärker unsere Nachbarländer unter finanziellem Druck stehen, desto mehr sind auch sie an Steuervolumen interessiert, auch an demjenigen der Pauschalbesteuerten in der Schweiz. Zusätzlich kann der Profit, den eine einzelne Gemeinde in einer Randregion aus der Zuwanderung einer pauschalbesteuerten Person zieht, in einem bösen Erwachen enden. Dieser Profit stellt nämlich ein wenig nachhaltiges Klumpenrisiko dar.

Es gibt also einen klaren Trend in der Schweizer Bevölkerung, das ist die Abschaffung der Privilegien von [PAGE 631] ausländischen Millionären, und es gibt ein Dilemma. Aber es gibt einen glaubwürdigen Ausweg. Die Pauschalbesteuerung besteuert nach dem Prinzip "Wer hat, dem wird gegeben". Schaffen wir doch diese Ungerechtigkeit ab. Besteuern wir in der demokratisch und rechtsstaatlich angesehenen Schweiz alle nach dem gleichen Grundprinzip, so, wie es unsere Verfassung sagt. Besteuern wir alle nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung haben wir Gelegenheit, uns noch einmal auf diesen Verfassungsartikel in seinem ursprünglichen Sinn zu besinnen. Dieser Artikel bietet uns nämlich nicht nur ein technisches Instrument zur Bemessung der Steuern, sondern er bezieht sich auch auf einen gesellschaftlichen Wert. Es ist die Dekadenz des Wohlstandes, die uns als dessen Schattenseite nun im Spiegel vorgehalten wird und die es nicht zu vergessen gilt, wenn wir über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung entscheiden werden.

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