Imoberdorf René · Ständerat · 2014-03-13
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-13
Wortprotokoll
Ich will mich auch kurz fassen.
Zuerst ein Wort zum Landverkehrsabkommen: Von verschiedenen Votanten wurde gesagt, die EU könnte nach dem Bau und der Inbetriebnahme der zweiten Röhre verlangen, dass vier Spuren geöffnet werden. Ich erinnere einfach daran, dass die EU, und meines Wissens alle EU-Länder, das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention ratifiziert hat. Dieses Protokoll untersagt den Bau neuer hochrangiger Strassen für den alpenquerenden Verkehr. Die Schweiz hat dieses Protokoll nicht unterzeichnet. Nun kann die EU meiner Meinung nach nicht über das Landverkehrsabkommen verlangen, dass die Schweiz die vier Spuren im Gotthardtunnel öffnet, weil sie damit ja das Verkehrsprotokoll verletzen würde.
Es wurde weiter gesagt, dass natürlich auch die Schweizerinnen und Schweizer, die, beispielsweise während der Ferienzeit, vor dem Gotthardtunnel im Stau stehen, Druck machen könnten, dass vier Spuren freigegeben werden. Das ist natürlich nicht abzustreiten. Aber der Bundesrat kann nachher nicht sagen: Wir geben jetzt auf Knopfdruck vier Spuren frei. Ich erinnere daran: Es müsste zuerst die Bundesverfassung angepasst werden, Artikel 84, und auch das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG).
Und jetzt komme ich doch noch einmal auf das Gutachten von Herrn Professor Mastronardi zu sprechen: Es wurde in Auftrag gegeben, bevor der Bundesrat entschieden hat, es sei im Gesetz zu verankern, dass nur zwei Spuren benutzt werden dürfen. Herr Mastronardi kam zur Erkenntnis - das steht ganz klar und unmissverständlich in den Schlussfolgerungen, und das kann man nicht anders interpretieren -: "Wenn diese Variante verfassungskonform verwirklicht werden soll, muss sie im Voraus gesetzlich geregelt werden. Eine blosse Uminterpretation des STVG verletzt die Regelungsabsicht des Gesetzgebers und das Verfassungsziel." Und: "Das STVG muss durch Regeln ergänzt werden, welche eine spätere Nutzung von mehr als zwei Spuren verhindern." Das tun wir mit dieser Vorlage.
Es hat niemand behauptet, die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels sei ein Projekt zur Beseitigung eines Engpasses. Es liegen zwei Varianten vor, die eine mit neuem Tunnel, die andere ohne neuen Tunnel. Die Mehrheit der Kommission kommt mit dem Bundesrat zur Auffassung, dass der Vorschlag des Bundesrates wirtschaftlich, rechtlich, sicherheitstechnisch usw. besser ist.
Zum Schluss noch zur Mittelkonkurrenz: Ich weiss nicht, wer dieses unselige Wort erfunden hat. Wenn wir immer wieder von Mittelkonkurrenz sprechen, dann können wir in der Schweiz kein grosses Projekt mehr verwirklichen. Jedes grosse Projekt, das wir umsetzen, beinhaltet eine gewisse Mittelkonkurrenz. Darum ist es natürlich wichtig - das ist jetzt meine persönliche Meinung -, dass wir nachher den Strassenfonds gut aufgleisen, damit man im Bereich der Strasse nachher die gleich langen Spiesse hat wie beim öffentlichen Verkehr.
Das kurz zwei, drei Ergänzungen aus Sicht der Mehrheit der Kommission.