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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-03-13

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-13

Wortprotokoll

Der Alpenschutzartikel in der Verfassung ist glasklar. Die Transitstrassenkapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden, und der alpenquerende Gütertransit von Grenze zu Grenze muss auf die Schiene verlagert werden. Was schlägt uns der Bundesrat vor? Nichts anderes als den Bau eines vollkommen neuen Strassentunnels durch den Gotthard. Frau Bundesrätin, Sie können die Vorlage noch so lange als Sanierungsvorlage für den bisherigen Strassentunnel verkaufen, Tatsache ist und bleibt, dass zusätzlich zum bestehenden Strassentunnel ein ganz neuer Strassentunnel gebaut werden soll. Mit Verlaub, auch mit allen schönen Worten werden Sie der Bevölkerung nicht weismachen können, dass eins und eins plötzlich nicht mehr zwei, sondern eins ergeben soll. Zwei Strassentunnel sind und bleiben das Doppelte von einem Strassentunnel.

Wir haben dabei nicht überhört, dass Sie die beiden Tunnel in Zukunft nur einspurig betreiben wollen. Das ist ja schön und recht, aber das ändert doch nichts daran, dass Sie die Strassenkapazität mit dem zweiten Gotthardtunnel verdoppeln. Ob diese neue Strassenkapazität voll genutzt wird oder nicht, ändert nichts daran, dass die Kapazität verdoppelt worden ist. Kapazität meint die maximale Ausnützung, die maximale Leistungsfähigkeit einer Infrastruktur. Die Speicherkapazität in der Informatik meint das maximale Fassungsvermögen eines Speichers. Kapazität bei einem Verkehrsträger meint den Verkehrsfluss, den der Verkehrsträger maximal bewältigen kann, unabhängig davon, ob die vorhandene Kapazität real auch genutzt wird oder nicht.

Ein anderes Beispiel: Wenn Sie ein zweistöckiges Haus bauen, dann verfügen Sie über ein zweistöckiges Haus, auch wenn Sie beim oberen Stock den Schlüssel abziehen und die Nutzung verbieten. Wo kämen Sie hin, wenn Sie bei der Sanierungsnotwendigkeit eines Gebäudes in Zukunft einfach zunächst ein zweites Gebäude erstellen wollten, damit eine Sanierung möglich wird? Zwei Strassentunnels - es ist und bleibt so - sind das Doppelte von einem Strassentunnel. Mit der Verdoppelung der alpenquerenden Transitkapazität auf der Strasse aber wird der Alpenschutzartikel in der Verfassung gebrochen. Wenn man diesen Verfassungsartikel ändern will, muss man eine Verfassungsvorlage bringen. Das ist aber mit dieser Vorlage nicht geschehen.

Was gebaut wird, das kann auch genutzt werden. Sie kennen den Begriff "die normative Kraft des Faktischen"; was faktisch besteht, wird früher oder später auch zur Norm. Wenn die Kapazität besteht, wird man auf die Dauer nicht verbieten können, diese Kapazität auch zu nutzen. Niemand hat natürlich etwas dagegen, dass der bestehende Gotthard-Strassentunnel saniert wird. Aber das ist auch beim Verzicht auf einen neuen Strassentunnel ohne Weiteres realisierbar, und zwar viel günstiger und ohne Bruch des Alpenschutzartikels in der Verfassung. 2016 wird mit dem Gotthard-Basistunnel das grösste und teuerste Bauwerk eröffnet, das die Schweiz je erstellt hat. Es wäre doch eine kapitale Dummheit, die Sanierung des Strassentunnels nicht auf die Eröffnung dieses Basistunnels abzustimmen. Die Kapazität auf der Bahn für Güter und Personen ist nach der Eröffnung dieses Basistunnels vorhanden, dies umso mehr, wenn die Sanierung des Strassentunnels im Winterhalbjahr durchgeführt wird.

Etwas Weiteres kommt hinzu: Statt sich wie der Bundesrat mit dem Scheitern des Verlagerungsziels in der Verfassung abzufinden, muss man die Sanierung des Strassentunnels doch dazu nutzen, die Verlagerung auf die Schiene endlich entscheidend voranzutreiben. Die Kapazitäten auf der Schiene sind nach der Eröffnung des Basistunnels vorhanden; man muss sie nur nutzen. Die Transporteure, die sich dank der Sanierung des Strassentunnels an die rollende [PAGE 199] Landstrasse und den Vorzug der Schiene gewöhnt haben, werden das nachher auch nutzen, wenn es so funktioniert, wie es nach der Eröffnung des Basistunnels funktionieren muss. Die Sanierung des Strassentunnels mit der daraus folgenden Teilsperre ist doch für die Verkehrsverlagerung eine einmalige Chance, die wir nicht verpassen dürfen. Der Schlüssel dazu ist das Nein zu dieser Vorlage.

Zu guter Letzt: Sie erinnern sich, schon die Lancierung der Alpen-Initiative Ende der Achtzigerjahre war eine Antwort auf den Plan einer zweiten Gotthardröhre - "Nein zur zweiten Röhre!" Das Volk hat zur Alpen-Initiative Ja gesagt, genauso wie das Volk vor etwa zehn Jahren Nein zum Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative gesagt hat, der auch eine zweite Gotthardröhre wollte. Es spricht doch alles dafür, dass auch dieser neue Anlauf für eine zweite Röhre scheitern wird, wenn nicht hier, so doch spätestens in der Volksabstimmung.