Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-13
Wortprotokoll
Die Ernährungssicherheit ist ja das Hauptanliegen dieser parlamentarischen Initiative; das hat Herr Ständerat Cramer zu Recht nochmals betont. Es ist aber ein sehr komplexes Thema, wenn man das vor allem auch international angehen will. Die Uno hat deshalb vor längerer Zeit hierzu eine Expertengruppe eingesetzt. Es gibt aber bis heute noch keine internationalen Standards, die relevant wären; man ist daran, an internationalen Round Tables über diese Biomaterialien einen Ansatzpunkt für Standards zu finden. Insofern ist es jetzt hier eben auch recht schwierig, mit diesem Buchstaben f umzugehen.
Der Kommissionspräsident hat richtig gesagt, dass der Bundesrat in Absatz 3 jetzt mit der Kann-Formulierung die Ermächtigung erhalten hat, Anforderungen einzuführen, welche die Produktion der biogenen Treibstoffe betreffen. Dabei kann der Bundesrat, wenn er erkennt, dass die Ernährungssicherheit beeinträchtigt wäre, die Steuererleichterung verweigern. Das ist der Grundsatz. Das braucht halt ein bisschen Vertrauen in den Bundesrat - das haben offenbar nicht alle (Heiterkeit) -, oder es braucht eben diese Standards, auf die man sich dann einmal beziehen kann.
Die Ernährungssicherheit hat immer verschiedene Aspekte; das muss ich hier auch nochmals betonen. Bei der Ernährungssicherheit geht es darum, dass die Nahrungsmittel verfügbar sind. Diese müssen zum andern aber für die Bevölkerung auch erschwinglich sein; schliesslich nützt es nichts, wenn die Bevölkerung zwar Nahrungsmittel hat, diese aber nicht bezahlen kann. Die dritte Dimension der Ernährungssicherheit ist dann noch die zweckmässige Verwendung von Nahrungsmitteln.
Hier, bei Buchstabe f, geht es ein bisschen zu sehr nur um die Produktion, um die Verfügbarkeit. Das ist aber nur eine Dimension der Ernährungssicherheit. Vielleicht erinnern sich einige von Ihnen an die Diskussionen über die ägyptischen Frühkartoffeln. Etwa in dieser Jahreszeit kommen diese auf unsere Märkte. Fast immer hören wir dann wieder negative Geschichten von NGO, die sagen, dass es in Ägypten doch Leute gebe, die hungern würden, und dennoch würden diese Frühkartoffeln aus diesem Land nach Europa und in die Schweiz exportiert. Das ist genau ein Problem. Die Bauern dort exportieren die Kartoffeln, weil sie damit einen höheren Erlös erzielen, als wenn sie sie ihrer Bevölkerung verkaufen. Damit kaufen sie Saatgut, damit können sie viel mehr Menschen ernähren, als wenn sie die Kartoffeln zu extrem günstigen Preisen auf ihrem Markt verkaufen müssen. Das ist eben auch immer ein Aspekt der Ernährungssicherheit, den es zu beurteilen gibt.
Wenn Sie deshalb hier bei Buchstabe f die Formulierung des Nationalrates nehmen, nämlich dass es keine Verdrängung der Produktion von Rohstoffen für Nahrungsmittel geben darf, dann können Sie das in solchen Fällen genau nicht garantieren, weil hier die anderen Elemente für die Ernährungssicherheit auch von Relevanz sind. Wir meinen daher, dass wir mit den Kompetenzen in Absatz 3 dem grundsätzlich berechtigten Anliegen Rechnung tragen können. Und die Anforderungen für die Steuererleichterung sind ja sehr hoch, zu Recht. Wenn diese Anforderungen mit Buchstabe f verstärkt werden, wird uns das in der Umsetzung vor sehr grosse Probleme stellen. Deshalb finden wir, dass die Mehrheit Ihrer Kommission den Sachverhalt intelligent beurteilt hat, und ich bitte Sie, ihr zu folgen.