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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-03-13

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-13

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Das Nagoya-Protokoll ist ein 2010 beschlossenes, aber noch nicht in Kraft getretenes internationales Umweltabkommen im Rahmen der Uno-Konvention über die biologische Vielfalt. Es regelt die sich aus der Uno-Konvention ergebenden Pflichten in Bezug auf den Zugang zu den genetischen Ressourcen und dem sich darauf beziehenden traditionellen Wissen und in Bezug auf die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung dieser Ressourcen bzw. dieses Wissens ergebenden Vorteile.

Unser Rat hat das Geschäft in der Wintersession 2013 behandelt. Der Nationalrat seinerseits behandelte die Vorlage in der ersten Woche der laufenden Session, am 3. März. Er hat vier Differenzen geschaffen, nämlich in Artikel 23n Absatz 1bis Buchstaben f, g und h sowie in Artikel 23p, die wir heute zu beurteilen und zu entscheiden haben. In Artikel 23n Absatz 1bis haben wir den Geltungsbereich der Sorgfaltspflicht im Sinne des Protokolls präzisiert und eingeschränkt. Der Nationalrat hat den Geltungsbereich noch weiter präzisiert, namentlich in den Bereichen der kommerziellen Pflanzenzüchtung sowie der pathogenen Organismen.

Damit kommen wir zur ersten Differenz, zu Buchstabe f: Vom Nationalrat wurde diese Thematik mit 105 zu 78 Stimmen neu eingeführt. Saatgut bzw. Pflanzenzüchtungen wären dadurch ebenfalls von der Sorgfaltspflicht ausgenommen. Ihre UREK beantragt Ihnen einstimmig, an unserer Fassung festzuhalten und diese Bestimmung nicht aufzunehmen; dies aus folgenden Gründen: Erstens ist diese Bestimmung nicht mit der einheitlichen Umsetzung des Nagoya-Protokolls vereinbar; zweitens würde dadurch der Zugang für Schweizer KMU zu genetischen Ressourcen massiv erschwert; drittens würden auch die Vermarktung und der Austausch mit anderen Vertragsparteien, namentlich mit der EU, unverhältnismässig schwierig.

Somit lautet der Antrag der Kommission bei Buchstabe f: Festhalten am Beschluss unseres Rates.