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Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-03-13

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-03-13

Wortprotokoll

Ich habe keine Interessenbindung in diesem Bereich anzugeben. Ich habe aber nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass ich hier eine Position der forschenden Pharmaindustrie aufgenommen habe.

Die Biodiversitätskonvention aus dem Jahr 1992 zielt auf die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Diese gleiche Konvention schreibt ihren Mitgliedländern vor, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um schädliche genetische Ressourcen, die die Umwelt bedrohen, zu bekämpfen und gegebenenfalls auszurotten. Es ist nach meiner Auffassung immer noch gegen die Logik der Konvention, wenn schädliche genetische Ressourcen an einem Vorteilsausgleichsmechanismus teilnehmen würden. Das Nagoya-Protokoll von 2010 lässt die Frage der pathogenen Organismen offen. Das Protokoll hat auch diverse andere Fragen offengelassen. Diese Offenheit bzw. Unklarheit im Text hat letztendlich dem Protokoll auch zum Durchbruch verholfen; sonst wäre es gar nicht zustande gekommen.

Die Umsetzung in der Schweiz soll dagegen möglichst wenig Fragen offenlassen, es soll vielmehr im Natur- und Heimatschutzgesetz eine Klärung erfolgen, dass die pathogenen Organismen nicht zum Geltungsbereich gehören. Klarheit dient per se der Rechtssicherheit für die Anwender, d. h. die Forscher in der Industrie und an den Universitäten.

Für pandemische Influenzaviren gibt es bereits ein Spezialabkommen der WHO, für saisonale Grippeviren sind konstruktive Diskussionen im Rahmen der WHO ebenfalls im Gang. Heute ist es gewährleistet, dass die Entwicklung eines Impfstoffs umgehend einsetzen kann und der globalen Gesellschaft rasch Impfstoffe zur Verfügung stehen, und dies soll nicht gefährdet werden.

Ich glaube, man macht sich hinsichtlich der Bedeutung der genetischen Ressourcen für die Pharmaindustrie völlig falsche Vorstellungen. Zwar ist es so, dass man sich viel von genetischen Ressourcen in Regenwäldern und auf dem Meeresboden versprochen hat. Die Forschung war aber in diesem Bereich bisher nicht sehr erfolgreich. Heute basieren weniger als 10 Prozent der Medikamente auf genetischen Ressourcen. In der Schweiz gibt es auch keine KMU, die in diesem Bereich forschen. Es sind die grossen Unternehmen, die das machen.

Bundesrat und Verwaltung sagen, dass die Pharmaindustrie auf den Zugang zu den genetischen Ressourcen angewiesen sei. Tatsache ist jedoch, dass die Pharma eigentlich nicht zwingend auf dieses Geschäft angewiesen ist. Sodann ist es so, dass sich zwei Vertragsparteien finden müssen; das Herkunftsland von genetischen Ressourcen und der potenzielle Nutzer. Das ist keine Einbahnstrasse; ein Vertrag kommt zustande, wenn beide Seiten diesen Vertrag wollen. Es gibt keinen Run in der Naturstoffforschung. Wir dürfen durchaus auf den gesunden Menschenverstand pochen und müssen nicht unsinnige Umsetzungsmechanismen beschliessen. Notabene haben die USA beschlossen, gar nicht mitzumachen. Auch die USA sind Impfstoffhersteller. Es wird gesagt, wenn wir nicht ratifizieren, dann habe die Pharma Schwierigkeiten beim Zugang zu den genetischen Ressourcen. Solche Schwierigkeiten, wenn sie denn auftreten würden, wären für die Pharmaindustrie nach ihren eigenen Angaben vernachlässigbar.

Ein Grund für den Rückgang der Bedeutung der Naturstoffforschung ist namentlich auch die Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem Bezug von genetischen Ressourcen. Wenn die Politik will, dass diese Naturstoffforschung nicht völlig zum Versiegen kommt, dann muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Pharmaindustrie in der Schweiz ist entgegen der amerikanischen bereit, auf das Abkommen einzutreten, es zu akzeptieren, allerdings nicht in erster Linie wegen des Zugangs, sondern letztlich aus Reputationsgründen.

Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.