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Theiler Georges · Ständerat · 2014-03-13

Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-13

Wortprotokoll

Wir sind in der Differenzbereinigung, und ich meine, dass die Verhältnisse in diesem Punkt relativ klar sind. Es sei noch einmal in Erinnerung gerufen: Es geht hier nur um eine Präzisierung dessen, was eigentlich angedacht und auch gemeint ist. In diesem Sinne ist also die Differenz zum Nationalrat nicht fundamental gross. Es soll einfach vermieden werden, dass irgendjemand auf die Idee kommt, da quasi eine Rückwirkung zu konstruieren. Die vorgeschlagene Lösung oder das, was wir hier diskutieren, betrifft Dinge, die unter Umständen in einem Zeitraum liegen, der Jahrhunderte ausmacht. Man kann doch davon ausgehen, dass das, was in die Öffentlichkeit gedrungen ist, nun wirklich nicht mehr dem Protokoll unterstellt werden muss. Es ist vielmehr richtig, in Artikel 23p klarzustellen, dass das Wissen, das der Öffentlichkeit bereits frei zugänglich ist, nicht nachträglich mit Auflagen versehen werden kann.

Es gilt auch zu bedenken, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung des Protokolls in Europa in der europäischen Gesetzgebung eine analoge Bestimmung beschlossen worden ist. Es wird in der Europäischen Richtlinie festgehalten, dass die Pflichten in Bezug auf genetische Ressourcen und assoziiertes traditionelles Wissen nur dann zum Tragen kommen, wenn der Zugang nach Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen erfolgt. Der Verzicht auf eine Rückwirkung soll in der Schweiz also eine Selbstverständlichkeit bleiben. Das haben wir eigentlich in allen Gesetzen in aller Regel so gehandhabt, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprachen.

Ich bitte Sie also, dem Nationalrat zu folgen. Er hat seinen Beschluss, wie der Präsident es gesagt hat, mit einem deutlichen Resultat gefasst, nämlich mit 116 zu 65 Stimmen. Unsere UREK entschied in dieser Frage mit 6 zu 5 Stimmen sehr knapp. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der Minderheit.