Regazzi Fabio · Nationalrat · 2014-06-04
Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-04
Wortprotokoll
Ich möchte im Voraus meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident des Swiss Shippers' Council (SSC), des Verbandes, der die Interessen der Verlader vertritt.
Was ist das Ziel der Motion? Es geht darum, mehr Transparenz und mehr Durchblick zu schaffen bei verbindlichen Zolltarifentscheiden, die der Wirtschaft heute aufgrund verwaltungsinterner Vorschriften vorenthalten werden.
In diesem schnelllebigen Umfeld, sei es im Import oder im Export, ist es fehl am Platz, dass in dringenden Fällen Tarifierungen der Eidgenössischen Zollverwaltung mittels Zirkular und Rundschreiben kommuniziert werden. Unternehmen brauchen Rechtssicherheit und eine gültige Rechtsgrundlage, um effizient arbeiten zu können. Es kann nicht sein, dass infolge unbeabsichtigter falscher Tarifierungen eine Sanktion der Zollverwaltung erfolgt.
Von rund 19 500 verbindlichen Zolltarifentscheiden werden heute nur gerade 1300 im elektronischen Verzeichnis D4, "Entscheide über Warentarifierungen", veröffentlicht. Ist das transparent? Wie soll man da den Durchblick haben? Wie hoch ist die Rechtssicherheit?
Obwohl in den letzten eineinhalb Jahren einige Veröffentlichungen gemacht worden sind, besteht noch grosser Bedarf, den Beteiligten die verwaltungsintern gängige und konstant angewandte Praxis mitzuteilen. Die heute angewandte Verwaltungspraxis der Nichtveröffentlichung von Informationen kostet die Wirtschaft nachhaltig sehr viel Geld in Form von Zollnachbezügen - auch noch nach fünf Jahren. Aufgrund der unbekannten Praxis, die teilweise auch vom Harmonisierten System der Weltzollorganisation abweicht, ist es den Unternehmen bzw. den Anmeldern nicht möglich, den Produkten bzw. den Empfängern die richtigen Zollabgaben zuzuordnen oder sie zu kalkulieren.
Die Eidgenössische Zollverwaltung schreibt als Begründung für anderslautende Tarifentscheide oft wie in der EU: "gemäss gängiger Praxis". Der Zollbeteiligte kennt diese gängige Praxis aber nicht. Dies kann dazu führen, dass bei Exporten mit zwei verschiedenen Tarifnummern gearbeitet werden muss. Wie soll sich ein ausländischer Lieferant so orientieren und verstehen, was richtig ist?
Ich möchte das am Beispiel einer Knabenbadehose erläutern: Überall in der EU gilt eine bestimmte Badehose als Knabenbadehose, in der Schweiz aber als Damenbadehose. Wie soll man da zukünftig ein richtiges "certificate of origin" ausstellen können?
Il ne s'agit pas de mettre en péril des secrets d'entreprise ou de fabrication, mais de permettre davantage de transparence pour faciliter les transactions douanières qui sont effectuées de plus en plus souvent par voie électronique. A mon avis, il n'y a aucune raison de ne pas publier ces données. Dans le questionnaire destiné à demander une information tarifaire, il serait possible, si nécessaire, d'interroger [PAGE 898] le demandeur pour savoir s'il est d'accord de voir son avis publié sans que la composition de son produit ne soit divulguée. Exemple: "cola", eau aromatisée avec sucre et gaz carbonique.
Il existe déjà dans le document D4, "Décisions sur les tarifs des marchandises", des informations "neutralisées" dans le domaine de l'alimentation. L'Administration fédérale des douanes a d'ailleurs mis en place dernièrement un moteur de recherche et a publié de nouvelles décisions tarifaires. Mais il subsiste malheureusement le répertoire interne TADOC qui est beaucoup plus volumineux. Une publication des décisions tarifaires de l'Administration fédérale des douanes dans une base électronique ne constitue pas un luxe pour une nation active dans les échanges de marchandises internationaux comme la Suisse!
Geben Sie den Unternehmen angemessene und moderne Instrumente! Ich bedanke mich für die Unterstützung meiner Motion.