Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2014-06-04
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2014-06-04
Wortprotokoll
Ich möchte nur noch kurz auf jene Aspekte eingehen, die in der Debatte vielleicht zu kurz gekommen sind, einseitig dargestellt wurden oder Fragen aufgeworfen haben.
Die Minderheit hat argumentiert, der Akzent werde auf die Mittelstandsfamilien gelegt. Das ist zweifelsohne die Intention. Aber das Ergebnis wäre ein anderes. Die obersten Einkommensschichten würden progressionsbedingt von dieser Massnahme am meisten profitieren. Korrekterweise muss aber darauf hingewiesen werden, wie die Minderheit auch gesagt hat, dass Mittelstandsfamilien sehr wohl, wenn auch geringfügig und ungleich - wie es die Frau Bundesrätin gesagt hat -, profitieren könnten, selbst wenn sie keine Bundessteuer bezahlen, weil sie eben eine Entlastung über die kantonalen Steuern erfahren würden.
Heute bezahlt ein Einverdienerhaushalt mit zwei Kindern bis zu einem Einkommen von knapp 100 000 Franken keine Bundessteuer, das wurde erwähnt. Kantonal sieht es aber eben anders aus. In Zürich ist dieselbe Familie bis 35 000 Franken nicht steuerpflichtig, in Genf zum Beispiel bis 75 000 Franken. Diese Familien hätten geringfügig mehr Kaufkraft zur Verfügung. Korrekterweise muss aber auch erwähnt werden, dass dies eben nicht jene Familien sind, die am meisten profitieren würden. Es sind die Familien mit hohen Einkommen, die progressionsbedingt von dieser Massnahme am meisten profitieren würden. Und man würde - das muss auch erwähnt werden - diejenigen Haushalte, die man entlasten will, wiederum anders belasten. Die Steuerausfälle von einer Milliarde Franken müssten ja irgendwie kompensiert werden.
Es wurde von mehreren Einzelvotanten erwähnt, die Gesellschaft profitiere von Kindern, weil sie massgeblich unsere AHV - oder ich müsste sagen Ihre AHV, ich bin noch etwas zu jung - mitfinanzieren. Es sei daher in unser aller Interesse, dass das Kinderhaben subventioniert werde oder dementsprechende Anreize gesetzt würden. Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung: Profitieren in diesem Sinne können wir ja nur, weil das System so ausgestaltet ist, dass die ältere Generation auf Kosten der Jungen lebt. Das sollten wir zweifelsohne korrigieren, und zwar, indem wir Sozialversicherungen generationengerecht ausgestalten - aber nicht, indem wir Kinder haben müssen, weil wir auf ihre zukünftigen Einkommen angewiesen sind, um unsere Deckungslücken zu kompensieren.
Die Minderheit hat mehrfach argumentiert, Kinder- und Ausbildungszulagen als Einkommen zu betrachten sei falsch und man solle die Initiative als einen von vielen Schritten von einem System der subjektiven hin zu einem System der objektiven Leistungsfähigkeit betrachten. In einem System der objektiven Leistungsfähigkeit würden kinderbezogene Lasten vollständig über Sozialtransfers ausserhalb des Steuersystems abgewickelt. Ich möchte einfach hinzufügen, dass wir sehr wohl Sozialtransferleistungen kennen, welche nicht steuerbar sind, etwa die Stipendien oder die Sozialhilfeleistungen. Das wurde in der Kommission auch erwähnt. Doch es gibt eben einen Unterschied: Stipendien erhält nur, wer nicht in der Lage ist, seine Ausbildung zu finanzieren. Und Sozialhilfe erhält nur, wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Das sind alles sozialpolitisch motivierte und bedarfsabhängige Leistungen, die sich in der Auszahlungshöhe auch individuell unterscheiden. Kinder- und Ausbildungszulagen hingegen erhalten alle Eltern, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrem Bedarf. Sie sind nicht beschränkt auf Eltern, die die Kinderkosten nicht selber tragen können. Es handelt sich also um eine familienpolitische Massnahme, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf, eine Massnahme, welche die Kaufkraft der Familien erhöht und folgerichtig auch der Besteuerung unterliegen sollte. Das ist der Unterschied.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie daher, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und stattdessen das Kommissionspostulat 14.3292 zu unterstützen.