Lexipedia

Schwander Pirmin · Nationalrat · 2014-06-04

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-04

Wortprotokoll

Ich möchte ein paar Gedanken zu unserem Steuersystem äussern. Wir kennen bei den Einkommenssteuern unter anderem den Grundsatz der Gesamtreineinkommens-Besteuerung. Wir kennen auch den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Gesamtreineinkommens-Besteuerung haben wir bisher kaum durchbrochen. Sie werden mir nun entgegnen, dass das nicht stimme. Wir alle in diesem Saal wissen selbstverständlich, dass das nicht stimmt, weil ein Teil unseres Einkommens ja steuerfrei ist. Hier wird dieser Grundsatz durchbrochen. Sonst aber gibt es kaum Beispiele dafür, dass der Grundsatz der Gesamtreineinkommens-Besteuerung durchbrochen wird.

Zum Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Hier haben wir verschiedene Abzüge. Wir haben allgemeine Abzüge und Sozialabzüge, die bei den Kantonen sehr unterschiedlich sind. Diese Abzüge nehmen auf die konkreten individuellen Verhältnisse Rücksicht, auch in den Kantonen. Das scheint mir gerecht zu sein, wenn es um die Leistungsfähigkeit geht.

Die Initiative setzt nun vom Prinzip her nicht beim Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an, sondern beim Grundsatz der Gesamtreineinkommens-Besteuerung und will einen Teil des Einkommens nicht versteuern. Das ist ein ganz anderer Ansatz.

Ich möchte hier ein Beispiel anfügen, das zeigt, wozu es führt, wenn wir diesen Grundsatz der Gesamtreineinkommens-Besteuerung durchbrechen: Vor ein paar Jahren kam eine Mutter mit zwei Kindern zu mir, die in ein [PAGE 887] Steuerhinterziehungsverfahren verwickelt war. Sie hatte den Wohneigentumsförderungsbeitrag von jährlich 9000 Franken in ihrer Steuererklärung nicht deklariert. Sie war davon ausgegangen, dass dieser Beitrag nicht zu versteuern sei, weil sie die 9000 Franken vom Bund bekommen hatte. Dieser Beitrag war auch eine Zulage zur Stützung der Familie. Nun nehmen wir die Nachbarn dazu - zufälligerweise sind es auch Nachbarn -: Sie haben vergleichbare Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Weil sie aber das Wohneigentum über BVG-Gelder finanziert haben, bekommen sie keine Wohneigentumsförderungsbeiträge. Sie bekommen aber Ausbildungsbeiträge von 8000 Franken, weil die Auszahlung dieser Beiträge anders geregelt ist. Die eine Familie muss diese 9000 Franken versteuern - das Ziel ist das gleiche, die Unterstützung der Familien -, und die andere muss diese 8000 Franken nicht versteuern. Da wird vom Steuersystem her Gleiches ungleich behandelt. Das dürfen wir meiner Meinung nach vom System her gesehen nicht zulassen.

Wenn die Initianten kommen und sagen, dass sie diese Effekte auch in Bezug auf die anderen Zulagen glätten wollen, dann bin ich der Erste, der ihre Forderung unterstützt. So aber können wir das nicht zulassen. Es ist mir bewusst, dass wir schon sehr viele unterschiedliche Ansätze und Ungleichheiten im Steuerrecht haben, vor allem auch bei den Abzügen in den Kantonen usw. Ich bin mit Herrn Portmann einverstanden, der gesagt hat, dass man das Steuersystem vereinfachen müsste. Wir dürfen jetzt aber nicht hingehen und noch mehr Ungleichheiten schaffen.

Deshalb bitte ich Sie, die Initiative abzulehnen.