Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2014-06-04
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-04
Wortprotokoll
Familien mit Kindern in Ausbildung sind grossen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Viele von Ihnen wissen es aus eigener Erfahrung: Die Kosten für Schule, Studium, Musikunterricht und Sportvereine kumulieren sich. Das hat Folgen: Mit der Geburt des ersten Kindes müssen die frischgebackenen Eltern mit einer Kaufkraftverminderung von 40 Prozent rechnen.
Wir haben in der Schweiz mit den Familienzulagen ein Mittel gefunden, um die Mehrbelastung von Familien etwas zu vermindern. Seit 2009 gilt in allen Kantonen ein Mindestansatz für Kinder- und Ausbildungszulagen. Jede Familie erhält monatlich mindestens 200 Franken Kinderzulagen pro Kind bis 16 Jahre und 250 Franken Ausbildungszulagen pro Kind im Alter von 16 bis 25 Jahren.
Doch diese gute Idee hat eine Schwäche: Die Familienzulagen gleichen einem Wasserkessel mit einem Loch! Ein beträchtlicher Anteil der Förderung fliesst sogleich wieder an den Staat zurück. Von den insgesamt 5 Milliarden Franken Familienzulagen pro Jahr müssen Mütter und Väter heute fast eine Milliarde in Form von Steuern wieder an Gemeinden, Kantone und Bund zurückgeben. Nicht selten haben die Familienzulagen zur Folge, dass Familien wegen der Steuerprogression mehr Steuern bezahlen müssen. Dies ist nicht Sinn und Zweck der Familienzulagen. Sie sollen die Kaufkraft von Familien verbessern, und zwar nicht nur teilweise, sondern vollumfänglich. Deshalb kämpft die CVP mit der Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" für die steuerliche Befreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Dies soll mit einem zusätzlichen Satz in der Bundesverfassung verankert werden.
Kritiker der Initiative behaupten, dass eine steuerliche Befreiung der Zulagen dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspreche. Doch Sie vergessen, dass verschiedene Bereiche nicht steuerpflichtig sind, so etwa Sold für Militär- und Schutzdienst oder Unterstützungen aus öffentlichen und privaten Mitteln. Dieses Argument gilt also nicht!
Die erwähnten 5 Milliarden Franken stehen den Familien zu - und nicht dem Staat. Es wäre daher falsch, von Mindereinnahmen bei den Kantonen und beim Bund zu sprechen. Vielmehr erreichen die steuerlich befreiten Mittel ihren ursprünglich beabsichtigten Zweck und steigern die Kaufkraft der Familien sofort und nachhaltig.
Unsere bestehenden Instrumente sind vielversprechend. Damit sie ihre Wirkung aber vollumfänglich entfalten können, müssen wir das Loch im Wasserkessel stopfen. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie aus all diesen Gründen unsere Volksinitiative zur Annahme empfehlen.