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preparatory:AB 150716

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-03

Wortprotokoll

Ich habe mich dazu schon in meinem Eintretensvotum geäussert. Sie sehen, dass der geltende Gesetzestext wie folgt lautet: "Vernehmlassungsverfahren werden vom Bundesrat oder von einer parlamentarischen Kommission eröffnet." Auch aufgrund der Anhörung der KdK hat Ihre Kommission hier folgende Formulierung vorgenommen, um eben auch wirklich zu präzisieren, was das Anliegen des Rates und der Kantone ist: "Vernehmlassungsverfahren werden vom Bundesrat, von einem Departement, der Bundeskanzlei, von einer zuständigen Einheit der zentralen oder dezentralen Bundesverwaltung, wenn diese zur Rechtsetzung befugt ist, oder einer parlamentarischen Kommission eröffnet." Ihrer Kommission war es einfach wichtig, hier präzise zu formulieren, wer die Kompetenz hat, ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Diese Überlegungen werden dann auch bei Artikel 5 wieder aufgenommen.

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