AB 150718
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-03
Wortprotokoll
Sie sehen, dass die Minderheit Litera a und Litera d streichen will. Worum geht es bei Litera a und Litera d? Der ganze Artikel 3a steht ja unter der Prämisse "Verzicht auf ein Vernehmlassungsverfahren", und Litera a hält fest, dass man dann auf eine Vernehmlassung verzichten kann, wenn das Inkrafttreten eines Erlasses oder die Ratifizierung eines völkerrechtlichen Vertrages keinen Aufschub duldet. Das ist politisch sicher heikel, und ich möchte kurz zusammenfassen, warum die Mehrheit der Kommission der Meinung ist, dass man dem Entwurf des Bundesrates folgen soll.
Wir haben vorhin gehört, wie die Fristen vorgesehen sind. Wir haben eine ordentliche Vernehmlassungsfrist von drei Monaten. Sie wird verlängert in der Sommerpause, über Weihnachten und auch über Ostern. Wenn nun ein Geschäft im Rahmen der Ratifizierung eines völkerrechtlichen Vertrages dringlich ist und Sie diese drei Monate plus eine allfällige Verlängerung der Vernehmlassungsfrist haben, dann geht die Dringlichkeit am Schluss auf Kosten des Parlamentes, weil ja das Parlament die Debatte zur Ratifizierung des völkerrechtlichen Vertrages führen wird. In einer Güterabwägung war es der Kommissionsmehrheit wichtiger, dass genügend Zeit bleibt für die politischen Diskussionen im Plenum und in den Kommissionen, und sie war bereit - in Ausnahmefällen selbstverständlich, und nur in begründeten Ausnahmefällen -, diesen Verzicht zuzulassen, damit die Priorität der Diskussion im Parlament nicht geschmälert wird.
Die Minderheit möchte die Vernehmlassung zwingend behalten, mit dem Risiko, dass wegen dieses Zeitverlustes für die politische Diskussion im Parlament nachher nur noch unter hohem Zeitdruck entschieden werden kann oder dass unter Umständen sogar internationale Fristen nicht eingehalten werden können.
Das waren die Überlegungen der Mehrheit, die Sie bittet, dem Bundesrat zu folgen und Litera a und Litera d nicht zu streichen. [PAGE 4]