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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2014-06-13

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-13

Wortprotokoll

Mein Vorredner hat dargelegt, aus welchen Gründen erst ein Zyklus von vier Jahren voll evaluiert werden sollte. Es mutet schon ein bisschen eigenartig an, wenn gerade diejenigen Kreise, die oft kritisieren, wie viele Berichte erarbeitet würden, wie viele Berichte gar nicht unbedingt einen Sinn machten oder einen effektiven Nutzen oder eine effektive Wirkung erzielen könnten, jetzt sagen, hier müsse nach vier Jahren etwas vorliegen. Sie verlangen, das einzuführende neue System solle eine Evaluation beinhalten und diese solle dann auch gewisse Grundlagen bieten, um allfällige Verbesserungen anzustreben. Wenn man Berichte will, muss man auch die Ressourcen dazu zur Verfügung stellen. Wenn man einen Bericht bestellt, den die Mehrheit der Kommission als nicht zweckmässig erachtete, muss man sich erst recht überlegen, wie diese Arbeit geleistet werden soll. Ist man bereit, Personal dafür zur Verfügung zu stellen? Will man das überhaupt bezahlen?

Ich bin dafür, dass wir das, was wir bestellen, auch bekommen und dass die Bundesverwaltung entsprechend mit personellen und anderen Ressourcen ausgestattet wird, damit sie diese Leistungen erbringen kann. Ich will aber nur Berichte, die Sinn machen und einen Gehalt haben, aus dem wir Schlüsse ziehen können. Wenn wir nach vier Jahren einen Bericht vorgelegt erhalten - das haben wir vorhin gehört -, macht dies keinen Sinn. Wir können dann nicht die ganze Periode beurteilen. Nach sechs Jahren können wir das, denn nach sechs Jahren muss der Bericht vorliegen. Die Berichterstellung beginnt aber vorher; das macht Sinn. Dann haben wir ein Instrument in der Hand, das möglicherweise auch als Grundlage für Anpassungen verschiedener Art dienen wird. Damit können wir auch etwas erreichen.

Die SP-Fraktion wird den Antrag der Minderheit Rösti ablehnen.