Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2014-06-13
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-13
Wortprotokoll
Bei diesen vier Artikeln geht es um die Art des Verfahrens der parlamentarischen Behandlung des Finanzplans in Zukunft. Der Bundesrat bringt eine interessante Neuerung; sie ist in der Botschaft auf Seite 832 ausführlich dargestellt. Es kommt zu einem integrierten Aufgaben- und Finanzplan. Damit wird das Instrument [PAGE 1071] für die Verwaltung, für den Bundesrat, für das Parlament auch anspruchsvoller, und das ist auch so gewollt und begründet.
Wir von der Minderheit beantragen Ihnen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen, welche ein wesentlich formalisierteres, komplexeres Verfahren einführen will. Sie sehen das bereits beim Wortlaut in der Fassung der Kommissionsmehrheit in Artikel 74 Absatz 3. Das Verfahren beim Finanzplan soll gleich gestaltet werden wie das Verfahren bei der Legislaturplanung, das Sie kennen; das heisst obligatorisches Eintreten und dann die vollständige Detailberatung. Wenn Sie den Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 94a Absatz 2 lesen, dann sehen Sie, dass das eine sektorielle und punktuelle Detailberatung über die drei Finanzplanjahre bis und mit Einigungskonferenz bedeutet. Stellen Sie sich das im Zweikammersystem vor! Diese Detailberatung müsste in der Regel auch während der Wintersession erfolgen. Es wäre also ein anspruchsvolles Parallelverfahren zum Voranschlagsverfahren. Es bräuchte ja mit der integrierten Aufgaben- und Finanzplanung für die Finanzplanjahre dann wirklich sehr intelligent ausgestaltete Detailanträge, die dann als einzelne Artikel in diesen einfachen Bundesbeschluss einzufügen wären, wie das beim Verfahren zur Legislaturplanung der Fall ist, das Sie alle bestens kennen. Das würde also heissen, dass in der Wintersession parallel zum Voranschlagsverfahren ein mehr oder weniger analoges Finanzplanverfahren durchzuführen wäre, bis und mit Einigungskonferenz! Stellen Sie sich also vor, im Dezember 2017 - falls dieses Gesetz per 1. Januar 2017 in Kraft treten würde - würden dann mit Detailanträgen Aufträge gegeben zu den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Wir von der Minderheit sind der Meinung, dass das heutige Verfahren mit den Motionsaufträgen, die wir geben können oder dürfen und die auch weiterhin als Aufträge an den Bundesrat vorgesehen sind, ein einfaches und taugliches Instrument für solche Aufträge darstellt. Dieses Instrument der Finanzplanmotion wurde auch benutzt; die SP-Fraktion hat es z. B. letztmals mit der Motion 12.3939 benutzt. Wir sind der Ansicht, dass die formalisiertere Rechtsform, wie sie die Mehrheit jetzt gegen den Willen des Bundesrates einführen will, eine Verkomplizierung darstellt, eine Aufblähung der Bürokratie. Vergessen wir nicht, dass auch direktdemokratisch gefällte Entscheide an der Urne die Finanzplanung beeinflussen können, über die Einnahmen, Ausgaben - das kennen Sie.
Lassen wir die Finanzplanung in der Form, wie sie heute ist, ergänzt durch die Aufgabenplanung, die durch den Bundesrat integriert wird. Belassen wir sie als ein Führungsinstrument, als ein Planungsinstrument mit einer rollenden Planung. Wenn wir die Vorlage mit Anträgen zu Details in einem einfachen Bundesbeschluss formalisieren, dann wird sie bei neuen Ereignissen über Nacht zur Makulatur werden.
Überladen wir das Fuder jetzt nicht, bleiben wir bei der Version des Bundesrates! Ich danke Ihnen für die Annahme des Minderheitsantrages.