Vitali Albert · Nationalrat · 2014-06-13
Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-13
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission will, dass neu auch beim Finanzplan das Eintreten obligatorisch ist. Das wird in Artikel 74 geregelt. Dieser Beschluss hat den Vorteil, dass keine Gesamtabstimmung stattfindet. Auch die Differenzregelung soll beim Finanzplan in Zukunft dieselbe sein wie bei der Legislaturplanung. Das ist in Artikel 94a geregelt. Eine Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz führt in Zukunft nicht mehr dazu, dass alle Anträge, bei denen es vielleicht schon in beiden Räten übereinstimmende Mehrheiten gegeben hat, dahinfallen.
Artikel 143 regelt das Verfahren beim Finanzplan. Für den Finanzplan stehen heute drei Möglichkeiten zur Diskussion: Kenntnisnahme, Genehmigung oder Beschluss des Finanzplans mit einem einfachen Bundesbeschluss. Neu wird der Finanzplan weiterhin zur Kenntnis genommen, erfährt aber eine wichtige Verbesserung, nämlich die Möglichkeit auf Änderung durch das Parlament. Damit können dem Bundesrat vom Parlament sofort Aufträge erteilt werden.
Das Ziel der neuen Regelung ist es, dass über Änderungsanträge in einem schnelleren Verfahren beschlossen werden kann, als dies bisher in der Regel der Fall war. Sind sich die beiden Räte einig, können dem Bundesrat bereits bei der Beratung des Finanzplans über die Ergänzung des einfachen Bundesbeschlusses Änderungsanträge für künftige Finanzpläne erteilt werden. Somit kommt dem Finanzplan eine andere, wichtige Bedeutung zu.
Die Verantwortlichkeit für den Finanzplan liegt weiterhin beim Bundesrat. Diese Aufträge sind rechtlich gleich verbindlich wie das Instrument der Motion zum Finanzplan, das in Artikel 143a gestrichen wird. Frau Kiener Nellen hat vorhin dargestellt, dass die SP-Fraktion von dieser Möglichkeit zu einer Motion auch schon Gebrauch gemacht hat. Sie hat aber richtig festgestellt, dass das vor zwei Jahren das letzte Mal der Fall war.
Bekanntlich unterstützt der Bundesrat den Antrag der Mehrheit der Spezialkommission. Mit der Änderungsmöglichkeit wird erreicht, dass sich das Parlament intensiver mit dem Finanzplan auseinandersetzen wird. Das Parlament hat mehr Einfluss, erhält mehr Transparenz, und das stärkt vorab den Finanzplan. Die Minderheit Kiener Nellen will dem Entwurf des Bundesrates folgen und den Finanzplan weiterhin zur Kenntnis nehmen. Ich habe es einleitend gesagt: Der Bundesrat unterstützt jetzt eigentlich nicht mehr seinen Entwurf, sondern den Antrag der Mehrheit der Spezialkommission. Der Bundesrat muss sich jetzt wohl entscheiden, welche Fassung er unterstützen wird. Ich gehe davon aus, dass es jene der Mehrheit der Spezialkommission ist.
Ich bitte Sie, die Anträge der Mehrheit der Spezialkommission zu unterstützen; das Gleiche tut auch die FDP-Liberale Fraktion.