Müller Leo · Nationalrat · 2014-06-13
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-13
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, zu diesem Komplex etwas grundsätzlichere Ausführungen zu machen. In der Kommission wurde die Frage sehr intensiv diskutiert, ob der Finanzplan von der Bundesversammlung zur Kenntnis zu nehmen oder zu genehmigen sei. Diese Diskussion ist nicht neu. Schon seit Jahren wird diese Frage im Parlament immer wieder diskutiert. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, den Finanzplan im Parlament zu behandeln: Der Finanzplan wird zur Kenntnis genommen, der Finanzplan wird genehmigt, oder der Finanzplan wird beschlossen.
Kenntnisnahme bedeutet, dass man den Finanzplan zur Kenntnis nimmt und sich zu seinem Inhalt nicht weiter äussert. Das entspricht der heutigen Regelung. Ergänzend dazu gibt es heute die Möglichkeit, eine Motion zu einem künftigen Finanzplan einzureichen. Das hat aus unserer Sicht aber den Nachteil, dass die Behandlung im Parlament recht lange dauert: Eine Motion braucht stets die Zustimmung beider Räte. Stimmt der Erstrat der Motion zu, geht sie in den Zweitrat, die Kommission berät sie vor, der Zweitrat behandelt sie. Ändert der Zweitrat die Motion ab, geht sie zur Differenzbereinigung in den Erstrat zurück. Es braucht also, wie erwähnt, sehr viel Zeit, um eine Motion zu behandeln.
Genehmigung bedeutet im Gegensatz zur Kenntnisnahme, dass man mit dem Inhalt einverstanden ist und dass [PAGE 1073] Änderungen zu einzelnen Punkten nicht möglich sind. Es gibt nur ein Ja oder ein Nein.
Den Finanzplan zu beschliessen bedeutet, dass jede Position durchberaten wird und vom Parlament allenfalls geändert werden kann.
Nun liegt, Sie sehen es auf der Fahne, ein kreativer Vorschlag vor: Der Finanzplan soll in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses zur Kenntnis genommen werden. Das hiesse, er würde nicht geändert, sondern nur zur Kenntnis genommen; dazu würde ein einfacher Bundesbeschluss erlassen. Die Bundesversammlung kann aber, in diesen Beschluss integriert, ergänzend Aufträge für eine Änderung des Finanzplans vornehmen. Der Unterschied zur heutigen Lösung ist einerseits die Genehmigung, das heisst, dass dieser Beschluss eine höhere Verbindlichkeit hat. Andererseits erlaubt dieses Verfahren, dass im gleichen Beschluss Aufträge an den Bundesrat erteilt werden können.
Im Vergleich zum heutigen Instrument der Motion heisst das, dass zwar inhaltlich kein grosser Unterschied besteht zwischen Auftrag und Motion, dass aber der Auftrag eben im Bundesbeschluss integriert ist und dann eine Differenzbereinigung zusammen mit dem Bundesbeschluss zwischen den beiden Räten erfolgen würde. Das schauen wir als effizienter an; es erfolgt in der gleichen Session, in der Regel in der Wintersession. Das wäre ein Vorteil, man hätte dann nachher, wenn das so beschlossen würde, Klarheit.
Konsequent ist dann, dass das Eintreten auf den Finanzplan obligatorisch ist. Das ersehen Sie aus Artikel 74 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes. Dieser Artikel ist entsprechend anzupassen. Ebenso ist Artikel 94a des Parlamentsgesetzes anzupassen. Dort ist nämlich die Differenzbereinigung geregelt.
Die Kommission hat nach sehr eingehender Diskussion diesem Lösungskonzept mit 16 zu 7 Stimmen zugestimmt. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, diesem Mehrheitsentscheid ebenfalls zuzustimmen.