Markwalder Christa · Nationalrat · 2013-04-16
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-04-16
Wortprotokoll
Wir kommen nun zur eigentlichen Pièce de Résistance dieser Vorlage, zur gesetzlich vorgeschriebenen Sozialplanpflicht.
Die Schweiz kann stolz sein auf ihr liberales Arbeitsrecht, das dafür verantwortlich ist, dass die Erwerbslosenquote in unserem Land so tief ist. Die Schweiz darf auch stolz sein auf die bewährte Sozialpartnerschaft, die nicht mit neuen gesetzlichen Regelungen untergraben werden soll. In Branchen wie der Maschinen-, Elektro- oder Metallindustrie wurden Sozialpläne in die Gesamtarbeitsverträge aufgenommen.
Der Bundesrat hat die gesetzliche Sozialplanpflicht in die Vorlage aufgenommen, sozusagen als politischen Ausgleich - das wurde bereits erwähnt - für den Wegfall der Pflicht des Erwerbers eines Unternehmens, alle bisherigen Arbeitsverträge zu übernehmen. Dazu gilt es festzuhalten, dass die Sozialplanpflicht jedoch gerade nicht für die Fälle gilt, in denen Artikel 333b OR zur Anwendung kommt, sondern nur für Entlassungen ausserhalb der Insolvenz.
Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Einführung einer gesetzlichen Sozialplanpflicht klar ab. Es geht dabei nicht darum, dass diese erst nach der Vernehmlassung in die Vorlage des Bundesrates hineingeschmuggelt wurde, sondern um inhaltliche Gründe. Die Verknüpfung der Sozialplanregelung mit dem SchKG ist störend, da Sozialpläne innerhalb des Sanierungsrechts gerade nicht zur Anwendung kommen. Sozialpläne sollen als künstliches Entlassungshemmnis wirken und verhindern, dass leichtfertig Massenentlassungen vorgenommen werden. Das ist jedoch ein Widerspruch zur Kündigungsfreiheit und damit zum liberalen Arbeitsrecht, das unsere Arbeitslosenquote tief hält, weil damit schneller neue Stellen geschaffen werden können. Die Tatsache, dass die gesetzliche Sozialplanpflicht nur für Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern gelten soll und erst bei über 30 Entlassungen greift, macht die Sache nicht besser, im Gegenteil. Sie schafft neue Ungleichheiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von kleinen und grossen Unternehmen.
In der Schweiz haben sich im Bereich der Sozialpartnerschaft in den verschiedenen Branchen differenzierte Kulturen entwickelt, welche den jeweiligen Bedürfnissen und Besonderheiten auch bezüglich Sozialpläne Rechnung tragen. Dieses System wollen wir erhalten und es nicht einer einheitlichen und letztlich auch willkürlichen gesetzlichen Regelung opfern.
Werfen Sie auch noch einen Blick über die Grenzen, wie es auch mein Vorredner getan hat, um sich zu vergegenwärtigen, wohin eine gesetzliche Sozialplanpflicht führen kann: zu einer starken Verteuerung von Restrukturierungsmassnahmen und zu einer erheblichen Beschränkung der Arbeitsmarktflexibilität. Unter dem Regime rigider Sozialplanverpflichtungen zögern Unternehmen nämlich länger mit Personaleinstellungen, weil sie die Kosten eventuell später nötiger Abbaumassnahmen fürchten.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Minderheit Huber zu folgen und die gesetzliche Sozialplanpflicht abzulehnen. Wie bereits erwähnt, ist dies für uns eine Conditio sine qua non, um dieser Vorlage am Schluss zuzustimmen.