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Flach Beat · Nationalrat · 2013-04-16

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

Man kann selbstverständlich darüber streiten, ob es beim Austarieren tatsächlich richtig ist, dieses Gesetz bei der Insolvenz und den Insolvenzfolgen mit einer Sozialplanpflicht zu ergänzen. Wir glauben aber, dass es sehr wohl richtig ist, in diesem Bereich eine austarierte Vorlage zu erarbeiten.

Die Sozialplanpflicht, die wir hier einführen wollen und die die Mehrheit der Kommission Ihnen ja beantragt, hat vor allen Dingen eines zur Folge: Wenn Unternehmungen, die in Insolvenz geraten, halt vielleicht nicht alle Arbeitsplätze retten können, aber beispielsweise durch eine andere Unternehmung übernommen werden, erhalten die fortan arbeitslosen Angestellten mit dem Sozialplan die Möglichkeit, ihre weiteren Tätigkeiten zu planen.

Wichtig ist, dass wir das im Kontext dieses Chapter-11-Vorhabens, das wir hier auf dem Tisch liegen haben, anschauen. Darum ist eigentlich Absatz 2 das Wichtigste an diesem Artikel 335h: Dort wird nämlich statuiert, dass der Sozialplan den Fortbestand des Betriebs nicht gefährden darf. Das ist eine Einschränkung, die sehr wichtig ist und die Partner bei der Verhandlung natürlich dazu zwingt, Lösungen zu finden, die dann tatsächlich im Sinne einer Weiterführung des Betriebs möglich sind. Darum ist diese Sozialplanpflicht für die Unternehmer gar nicht so schlimm, weil sie ja die Unternehmung weiterführen wollen und selbstverständlich auch die Situation ihrer Angestellten verbessern wollen.

Wir bitten Sie deshalb, hier diese Sozialplanpflicht, die auch für die Unternehmer nicht schlecht ist, unbedingt beizubehalten und damit das Gesetz insgesamt austariert zu lassen, sodass in der Gesamtabstimmung alle der Vorlage zustimmen können und wir in Zukunft dann wirklich eine Lösung für unser schweizerisches Chapter-11-Verfahren haben.