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AB 150925

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

Ich spreche nur zu meinem Minderheitsantrag II. Frau Schneider Schüttel wird dann die Position der SP-Fraktion in dieser Frage skizzieren.

Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, dass wir das geltende Recht beibehalten. Artikel 333 Absatz 1 OR lautet wie folgt: "Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen Dritten, so geht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten mit dem Tage der Betriebsnachfolge auf den Erwerber über, sofern der Arbeitnehmer den Übergang nicht ablehnt." Jetzt soll das dahingehend aufgeweicht werden, dass der Erwerber die Möglichkeit hat, diese Übernahme abzulehnen. Es ist doch völlig offensichtlich, dass dies eine massive Schwächung der Rechte der Lohnabhängigen bedeutet.

Es ist ein ganz interessanter Aspekt, den Herr Vischer jetzt dargelegt hat: Wenn diese Übernahmepflicht besteht, dann stärkt das selbstverständlich auch die Position der Lohnabhängigen bei Verhandlungen über einen allfälligen Sozialplan - Herr Vischer, ich hatte mir das noch gar nicht überlegt. Es stärkt die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer massiv, wenn Erwerber diese Übernahmepflicht haben. Von daher ist es aus Sicht der SP zwingend, dass wir diese Position, wie sie heute gilt, beibehalten.

Das geltende Recht ist eine Errungenschaft der schweizerischen Arbeiterschaft; es stammt aus dem Jahr 1993. Ich weiss nicht, was dazu geführt hat, dass man diese Pflicht im OR verankert hat. Ich bin aber nicht bereit, sie einfach sang- und klanglos aufzugeben, zumal ich davon überzeugt bin, dass sich mit dieser Bestimmung allfällige Sozialpläne besser durchsetzen lassen.

Ich bitte Sie deshalb, mit der Zustimmung zum Antrag meiner Minderheit die Stärkung der Rechte der Lohnabhängigen beizubehalten und diese Rechte nicht etwa aufzuweichen.

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