Vogler Karl · Nationalrat · 2013-04-16
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-16
Wortprotokoll
Ich spreche dementsprechend einzig noch zu Artikel 297a, zur Kündigungsmöglichkeit bei Dauerschuldverhältnissen, und hier zuerst [PAGE 616] zur Minderheit II (Schwander). Die vom Ständerat vorgeschlagene Lösung bildet mithin ebenfalls eine der Kernbestimmungen dieser Vorlage. Sie ist in vielen Fällen notwendig, um eine Sanierung überhaupt durchführen zu können; dies, und das gebe ich zu, obwohl damit das Grundprinzip "Pacta sunt servanda" durchbrochen wird, was zugegebenermassen unschön ist. Ich erinnere aber daran, dass eine entsprechende Kündigung unter Entschädigung der Gegenpartei zu erfolgen hat und dass der Ständerat diese Bestimmung insofern ebenfalls abgeschwächt hat, als Dauerschuldverhältnisse nur aufgelöst werden dürfen, "sofern andernfalls der Sanierungszweck vereitelt würde". Damit können mögliche Missbräuche verhindert werden.
Namens Ihrer Kommission ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit II abzulehnen. Ihre Kommission hat das mit 12 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen so beschlossen.
Kurz noch zur Minderheit I (Schwaab): Die Minderheit I möchte, dass auch Mietverträge von der jederzeitigen Kündbarkeit ausgenommen sind. Vorab: Nach Meinung der Kommissionsmehrheit ist beim Mietrecht der Schutzbedarf nicht derart zentral wie beim Arbeitsrecht. Die entsprechende Kündigung von Mietverträgen soll daher möglich sein.
Entsprechendes wird in der Regel dann der Fall sein, wenn die insolvente Unternehmung Mieterin ist. Bei einer Vertragsauflösung durch den Mieter greifen aber die Kündigungsschutzbestimmungen nicht beziehungsweise sind diese nicht notwendig. Und eher selten - da verzichte ich auf weitere Ausführungen - wird der Fall eintreffen, dass der insolvente Schuldner Vermieter ist. Da haben Sie soeben die entsprechenden Ausführungen von Frau Bundesrätin Sommaruga gehört.
Ihre Kommission beantragt aus diesen Gründen ebenfalls die Ablehnung des Antrages der Minderheit I, und zwar mit 9 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen.