Vogler Karl · Nationalrat · 2013-04-16
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-16
Wortprotokoll
Die Zuteilung von Anteilsrechten an einer Gesellschaft kann zugegebenermassen problematisch sein, weil solche Rechte nicht ohne Weiteres handelbar sind. Auch für den Staat als Steuergläubiger kann eine solche Lösung unvorteilhaft sein, weil er dann Anteilseigner privater Unternehmungen werden kann.
Zu beachten ist allerdings - das wurde soeben gesagt -, dass eine solche Zuteilung von Anteilsrechten nicht etwa automatisch erfolgt, sondern nur, wenn die Gläubigermehrheit dem Nachlassvertrag zugestimmt hat und das Nachlassgericht diesen ebenfalls genehmigt hat. Das Gericht darf die Bestätigung nur dann erteilen, wenn es sich davon überzeugt hat, dass ein solches Vorgehen für die nichtzustimmenden Gläubiger ebenfalls eine angemessene Lösung darstellt. Damit ist sichergestellt, dass in der Praxis keine unangemessenen Lösungen getroffen werden.
Die Kommission entschied mit 15 zu 5 Stimmen. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.