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Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-04-16

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit Joder abzulehnen, und zwar mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie sehen die Regelung, wie sie so oder so vorgesehen ist. Die Fälle, die Herr Joder genannt hat, UBS und Luftverkehrsabkommen mit Deutschland, sind insofern zu relativieren. Die würden jetzt neu eben in ein Verfahren eingepackt. Immerhin darf ich darauf verweisen, dass das Luftverkehrsabkommen mit Deutschland ein Fall aus dem Jahr 2001 war. Hier wird die Aufhebung einer Regelung aus dem Jahr 2005 verlangt. Mit anderen Worten: Wir haben im RVOG im Jahr 2005, in Kenntnis des Falles Luftverkehrsabkommen mit Deutschland, diese Regelung eingeführt. Sie bereits jetzt, acht Jahre später, wieder aufzuheben, ohne konkreten neuen Fall, scheint der Mehrheit der Kommission nicht richtig zu sein.

Wir sind ebenfalls der Meinung, dass man nicht bereits heute in der Lage ist, alle möglichen Fälle zu erfassen, die völkerrechtlich denkbar sind. Wir wollen dafür sorgen, dass im Falle der Wahrung wichtiger Interessen der Schweiz und - kumulativ - einer besonderen Dringlichkeit eben eine derartige vorläufige Anwendung möglich ist. Deswegen lehnen wir den Antrag der Minderheit Joder ab; hier auch der Hinweis auf das abgekürzte Verfahren nach Artikel 95 und die Sechsmonatsfrist, die wir dem Bundesrat ja bereits 2005 zugestanden haben.

Nun zur Differenz mit dem Bundesrat: Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Fassung des Bundesrates abzulehnen. Es gab keine Minderheit in der SPK-NR, die sie übernehmen wollte. Erstens verlangt der Entwurf des Bundesrates ein Quorum, zwei Drittel, das heisst, in der Nationalratskommission müssen 17 und in der ständerätlichen Kommission 9 Mitglieder die vorläufige Anwendung ablehnen. Das ist ein neues Element; die Zweidrittelmehrheit finden wir sonst nirgends, sondern es genügt überall sonst die einfache Mehrheit.

Zweitens verlangt der Bundesrat die Zweidrittelmehrheit der Mitglieder und nicht der anwesenden Abstimmenden. Es ist also ein Quorum, wie wir es heute beispielsweise bei der Ausgabenbremse kennen.

Schliesslich bringt der Bundesrat einen neuen Begriff ins Spiel, nämlich den "Verzicht". Dieser Verzicht ist aber vorhin von der Frau Bundesrätin wieder relativiert worden. Wir haben hier also eine Bestimmung, von der wir nicht genau wissen, wie sie angewendet werden wird. Lehnen nun weniger als zwei Drittel der Mitglieder der Kommissionen einen Vertrag ab, so kann der Bundesrat die vorläufige Anwendung vornehmen. Aber tun will er das offenbar doch nicht in jedem Fall, wie die Frau Bundesrätin ausgeführt hat: Sind es in der nationalrätlichen Kommission 15 Mitglieder oder in der ständerätlichen 8 Mitglieder, die sich dagegen aussprechen, behält er sich vor, zu verzichten oder aber doch nicht zu verzichten.

Mit anderen Worten: In Bezug auf die Definition der Entscheide ist "Verzicht" ein Gummibegriff. Bis heute haben wir die Situation, dass der Bundesrat nach einem Beschluss der Kommissionen die Möglichkeit hat, zu handeln oder nicht zu handeln. Neu will er den Begriff "Verzicht" einführen und diesen Begriff aber gleich wieder relativieren.

Der langen Rede kurzer Sinn: Die Kommission ist der Auffassung, man halte sich hier besser an die bewährten Entscheidbegriffe "Zustimmung" und "Ablehnung". Wir verlangen mit 14 zu 9 Stimmen die Zustimmung der zuständigen Kommissionen, das einfache Mehr der anwesenden Stimmenden, wie es bei allen anderen Entscheidungen auch üblich ist.

Die Verantwortung werde mit dem Mehrheitsantrag verwässert, führt der Bundesrat aus. Wir haben dann nach der vorläufigen Anwendung aber doch zu entscheiden. Mit anderen Worten: Die Verantwortung liegt letztlich eben doch wieder bei der Bundesversammlung, bei den beiden Parlamentskammern. Mit anderen Worten: Die Verantwortung kann durchaus bereits im Rahmen der Behandlung durch die Kommissionen ans Parlament übergehen, wie das auch bei allen anderen Geschäften der Fall ist.

Wir bitten Sie deshalb, ohne diesbezüglichen Minderheitsantrag, den Antrag des Bundesrates abzulehnen.