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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2013-04-16

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

Für uns Grüne ist es wesentlich, dass etwas klarer definiert wird, wie überhaupt unterschieden wird zwischen völkerrechtlichen Verträgen mit beschränkter Tragweite und solchen mit nichtbeschränkter Tragweite. Das ist zum Glück hier auch unumstritten. Aber auch wenn wir nicht darüber abstimmen, ist das eine sehr wichtige Präzisierung. Das möchte ich doch noch festhalten.

Der umstrittene Punkt ist Artikel 7b. Aus unserer Sicht ist es klar, der Bundesrat möchte sich natürlich möglichst viel Freiheit ausbedingen. Entsprechend hat er den Auftrag eigentlich so erfüllt, dass man sagen muss: Es bleibt de facto vermutlich alles beim Alten. Er hat uns vorgeschlagen, dass es quasi ein doppeltes qualifiziertes Mehr braucht in beiden Kommissionen, um überhaupt ein Veto gegen den Wunsch des Bundesrates nach einer vorläufigen Anwendung anzubringen.

Das ist aus unserer Sicht ganz klar nicht jene Änderung, die angestrebt wurde. Falsch finden wir aber auch, wenn man mit der Minderheit vollkommen ausschliesst, dass irgendwann eine spezielle Situation eintritt, in der es eben eine breite Mehrheit über die Parteien hinweg gibt, die anerkennt, dass ein Ausnahmefall vorliegt. Ich glaube, die Kommissionsmehrheit hat mit ihrem Antrag einen brauchbaren, einen stabilen Kompromiss in dieser Frage gefunden. Das heisst, es braucht eine Mehrheit beider Kommissionen, damit es möglich ist, eine solche Voranwendung zu machen. Das garantiert zwar noch nicht, dass von links bis rechts alle einverstanden sind, aber es garantiert doch, dass es eine breite Abstützung geben muss in diesem Parlament, in beiden Kammern, mit beiden Perspektiven, damit man eine Voranwendung machen kann. Aus unserer Sicht ist das die nötige Bremse, die aber auch die nötige Flexibilität beibehält.

In dem Sinn empfehlen die Grünen Eintreten und dann Stimmen mit der Mehrheit.