Föhn Peter · Ständerat · 2013-12-02
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-02
Wortprotokoll
In diesem Gesetz geht es um klare Zuteilung von Kompetenzen, da die bestehende Unklarheit in letzter Zeit zu Unstimmigkeiten führte. Der Bundesrat hat Abkommen vorläufig angewendet, und das Parlament hat diese dann wieder negiert respektive definitiv abgelehnt. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft auf Seite 7466 selbst: "Die Voraussetzungen, unter denen der Bundesrat völkerrechtliche Verträge selbstständig abschliessen kann, sollen präzisiert und ergänzt werden. Zudem soll die Stellungnahme der zuständigen parlamentarischen Kommissionen zur vorläufigen Anwendung völkerrechtlicher Verträge unter bestimmten Bedingungen verpflichtende Wirkung haben. So verlangen es zwei Motionen. Dazu sollen das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz und das Parlamentsgesetz geändert werden."
Sie haben jetzt vom Kommissionssprecher gehört, welchen Weg die Mehrheit der ständerätlichen Kommission eingeschlagen hat. Der erste Teil ist unbestritten, aber der zweite Teil ist auch sehr relevant, und hier müssen wir natürlich schon genau hinschauen. Man darf, ja, man muss immer hellhörig werden, wenn auf nationalrätlicher Seite für etwas Einstimmigkeit besteht und unser Rat das dann nicht annehmen oder es abändern möchte; das finde ich schon fast überheblich. Aber ich möchte zu dem, was der Kommissionssprecher gesagt hat, noch eine kurze Ergänzung anbringen: Der Bundesrat macht in Artikel 7b Absatz 1bis eine quantitative Nennung - der Streit dreht sich ja um Artikel 7b -, er will einfach eine Zweidrittelmehrheit. Der Nationalrat hat diesen Absatz übernommen, sieht aber ganz einfach einen demokratischen Entscheid vor, das heisst die Zustimmung der Mehrheit der Kommission: "Der Bundesrat holt die Zustimmung der zuständigen Kommissionen ein, bevor er einen Vertrag vorläufig anwendet." Das will nun die Mehrheit der ständerätlichen Kommission so nicht. Sie will die heutige Regelung, und zwar so, wie sie in Artikel 152 des Parlamentsgesetzes steht. Es kann damit wiederum zu negativen Vorkommnissen kommen, wo grenzüberschreitend nicht unbedingt erfreuliche bzw. schlechte Signale ausgesendet werden. Es heisst nämlich heute im geltenden Recht, und das will die Mehrheit der Kommission so übernehmen: "Der Bundesrat konsultiert die zuständigen Kommissionen, bevor er einen internationalen Vertrag, für dessen Genehmigung die Bundesversammlung zuständig ist, vorläufig anwendet." Also: Er konsultiert nur.
Ich meine, hier müssen und dürfen wir schon eine klare, saubere Linie fahren. Ich persönlich hätte den Minderheitsantrag Joder bevorzugt, der im Nationalrat vorlag und über den man dort sprach; er lautete folgendermassen: "Ist die Bundesversammlung für die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrages zuständig, so kann der Bundesrat keine vorläufige Anwendung beschliessen oder vereinbaren." Es würde sich natürlich letztendlich dann die Frage stellen, wer zuständig ist. Das würde zu Reibereien führen.
Ich meine, wir sollten heute zumindest dem Nationalrat folgen, dann hätten wir eine klare Sache. Zum Antrag meiner Minderheit werde ich dann in der Detailberatung sprechen. Aber grundsätzlich beantrage ich auch Eintreten. Eintreten war nie bestritten. Wir wollen hier etwas machen, wir wollen [PAGE 1014] es besser machen, und am besten ist es, wenn wir dem Nationalrat folgen.